Im Mordprozess "Lolita Brieger" fällt das Urteil

Vor fast 30 Jahren soll ihr Ex-Freund Lolita Brieger (18) umgebracht und auf einer  Müllhalde nahe dem Elternhaus verbuddelt haben. Am Montag soll in dem Prozess ein Urteil fallen.
dpa |
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Vor fast 30 Jahren soll ihr Ex-Freund Lolita Brieger (18) umgebracht und auf einer Müllhalde nahe dem Elternhaus verbuddelt haben. Am Montag soll in dem Prozess ein Urteil fallen.

Trier - Fast 30 Jahre lang wartete Hildegard Brieger (80) darauf, zu erfahren, was mit ihrer verschwundenen Tochter Lolita passierte. Die Leiche ihres Kindes lag all die Zeit wenige Hundert Meter vom Elternhaus entfernt - auf einer Müllkippe im nordrhein-westfälischen Frauenkron verscharrt.

"Sie konnte sogar vom Balkon darauf schauen. Und hat Tag für Tag dort gesessen oder gestanden", sagt Petra Brieger (49), eine Schwester von Lolita Brieger, die im November 1982 im Alter von 18 Jahren getötet und im Müll vergraben wurde.

Als mutmaßlicher Mörder steht seit Anfang März Lolitas Ex-Freund, ein 51-jähriger Landwirt aus dem Nachbarort Scheid, vor dem Landgericht Trier. Er soll Lolita ermordet haben, so nimmt die Staatsanwaltschaft an, weil ihr sozialer Stand nicht zu seiner reichen Bauernfamilie passte. Und weil sie, als sie von ihm schwanger wurde, das Kind austragen und eine Trennung nicht akzeptieren wollte. Er habe sie erdrosselt, in Folie gewickelt und dann auf der Müllhalde entsorgt. Heute soll nun das Urteil fallen.

Für Staatsanwalt Eric Samel war es Mord aus niedrigen Beweggründen, für den es lebenslange Haft geben muss. Verteidiger Heinz Neuhaus dagegen fehlt jeglicher Beweis dafür, dass der Bauer überhaupt der Täter war - er plädiert auf Freispruch. Die sterblichen Überreste der jungen Frau waren im Oktober 2011 entdeckt worden. Ein Zeuge, der dem mutmaßlichen Täter damals bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben will, hatte die Polizei zum Fundort in der inzwischen bewaldeten Mülldeponie geführt.

Wenn das Gericht Mord nicht als erwiesen ansieht, geht der Landwirt straffrei aus. Alle anderen Delikte - auch Totschlag - sind längst verjährt. "Es gibt drei Möglichkeiten", sagte Staatsanwalt Samel. Der 51-Jährige werde freigesprochen. Oder er werde wegen Totschlags verurteilt, weil das Gericht davon überzeugt sei, dass er der Täter sei, aber den Mord nicht nachgewiesen sieht - dann könne er auch gehen. Dritte Möglichkeit: Der Mann wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Wenn der 51-Jährige nicht ins Gefängnis müsse, sei dies "ein Schlag ins Gesicht meiner Mutter", sagt Petra Brieger. "Wir wollen, dass unsere Familie endlich Gerechtigkeit erfährt." Furchtbar sei, dass der Landwirt sich im Prozess nicht geäußert habe. "Er hat kein Bedauern und keine Reue gezeigt." Wie immer der Richterspruch aber ausfalle: "Wir müssen für uns zu einem Abschluss kommen", sagt die 49-Jährige. "Auch, wenn man das kaum verarbeiten kann. Die Narben bleiben immer."

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