Höchststrafe für den Mann, der seine Freundin zu Tode folterte

Grausamer könne man einen Menschen nicht töten, sagt der Richter - und verhängt die Höchststrafe gegen einen 33-Jährigen. Der hatte seine Freundin qualvoll umgebracht und die Tat gefilmt. D
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Der Angeklagte betritt am Mittwoch das Gerichtsgebäude in Hannover. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
dpa Der Angeklagte betritt am Mittwoch das Gerichtsgebäude in Hannover. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Grausamer könne man einen Menschen nicht töten, sagt der Richter - und verhängt die Höchststrafe gegen einen 33-Jährigen. Der hatte seine Freundin qualvoll umgebracht und die Tat gefilmt. Die Aufzeichnungen zeigen schockierende Bilder.

Hannover – Er hatte gestanden, seine 23 Jahre alte Freundin in einer sechsstündigen Gewaltorgie getötet zu haben. Jetzt hat das Landgericht Hannover gegen den 33-jährigen Angeklagten die Höchststrafe verhängt: Es verurteilte ihn am Mittwoch zu lebenslanger Haft und stellte in dem Prozess um Mord und sexuellen Missbrauch außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet: Eine Entlassung wird erst nach 21 Jahren geprüft.

Die Tat in Barsinghausen bei Hannover erinnere an die Foltermethoden in Gefängnissen von Diktaturen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch in der Urteilsbegründung. „Grausamer kann man einen Menschen nicht töten. Ich habe so etwas noch nicht gesehen.“ Der Handwerker hatte Teile der Tat im September 2013 mit dem Handy gefilmt. Außerdem machte er mehr als 200 Fotos. Allein binnen elf Minuten Videoaufzeichnung schlug der Mann 263 Mal auf seine Freundin ein.

„Sie hatte gar keine Chance mehr“, sagte der Richter. Obwohl der Täter unter Einfluss von Alkohol und Kokain stand, hielt das Gericht ihn ebenso wie ein Sachverständiger für zurechnungsfähig. „Die Strafe wäre unangemessen niedrig, wenn Sie bei positiver Prognose schon nach 15 Jahren freikommen könnten“, sagte der Richter dem Angeklagten.

Der Mann hatte seine Freundin auf den Strich geschickt und war eifersüchtig auf einen Freier geworden – die 23-Jährige hatte sich diesem besonders zugewandt. Bereits drei als Zeuginnen befragte frühere Freundinnen hatte der Mann schwer misshandelt.

Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Anklage. Die Verteidigung hatte auf neun Jahre Haft und die Unterbringung des aus ihrer Sicht suchtkranken Angeklagten in einer Entziehungseinrichtung plädiert.

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