Hasenphobie: Gericht weist Klage einer Lehrerin ab

Die Lehrerin klagte gegen die Schülerin. Der Grund: Die 16-Jährige sollte keine Hasenzeichnungen mehr an die Tafel malen. Die Lehrerin ist "Wiederholungsklägerin" - das Gericht wies die Klage ab.
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VECHTA - Die Lehrerin klagte gegen die Schülerin. Der Grund: Die 16-Jährige sollte keine Hasenzeichnungen mehr an die Tafel malen. Die Lehrerin ist "Wiederholungsklägerin" - das Gericht wies die Klage ab.

Im Streit um Hasenbilder auf der Schultafel hat das Amtsgericht Vechta am Dienstag die Klage einer Lehrerin abgewiesen. Die Pädagogin hatte gegen eine Schülerin auf Unterlassung geklagt. Die 16-Jährige sollte keine Hasenzeichnungen mehr an die Tafel malen und außerdem nicht mehr behaupten, die Lehrerin habe beim Anblick von Hasen Angst.

Im Prozess hatten Schüler als Zeugen ausgesagt, dass die Frau weinend aus der Klasse laufe, wenn sie einen Hasen an der Tafel sehe. Bereits 2008 hatte die Lehrerin in einem vergleichbaren Fall an einer anderen Schule eine Schülerin verklagt und einen Vergleich geschlossen.

dpa

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