Handy, Tempo, Alkohol: Diese Bußgelder drohen Autofahrern im Ausland
Ein Knöllchen als Mitbringsel aus den Ferien – das kann die Urlaubserholung durchaus trüben. Zumal einige Reiseländer bei Verkehrsverstößen kräftig zulangen. Einfach ignorieren sollte man einen Bescheid aus dem Ausland nicht, warnt der ADAC. Er kann auch in Deutschland vollstreckt werden. Jan Kemperdiek von der Rechtsschutz-Versicherung Arag rät deshalb dringend dazu, sich vor Reiseantritt über die wichtigsten Verkehrsregeln des Urlaubslandes zu informieren.
Was sind die häufigsten Verstöße deutscher Autofahrer im Ausland?
"Klassiker sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparken", sagt Kemperdiek. "Aber auch Verstöße gegen Lichtpflichten, Umweltzonen oder Ausrüstungsvorschriften – zum Beispiel zu Warnwesten oder Warndreiecken – können teuer werden. So wird die Handynutzung am Steuer vielerorts deutlich strenger geahndet als in Deutschland."

Handy am Steuer, das wird teuer
In den Niederlanden etwa müssen Urlauber laut Kemperdiek mit 440 Euro Bußgeld rechnen, wenn sie ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Noch kostspieliger wird es laut ADAC in Norwegen, wo ein Handyverstoß 935 Euro kostet. Zum Vergleich: In Deutschland geht es bei 100 Euro Bußgeld los.
Zu schnell unterwegs? Das schlägt nachträglich auf die Urlaubskasse
Mit besonders hohen Bußgeldern müssen Reisende laut ADAC vor allem in Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz rechnen. Für Geschwindigkeitsverstöße um 20 Stundenkilometer sind in Norwegen mindestens 750 Euro, in den Niederlanden 230 Euro und in Schweden 225 Euro fällig. In Finnland sind es 200 Euro und in der Schweiz 195 Euro.

Falsch geparkt? Das kostet!
Laut Automobilclub ist Falschparken in den Niederlanden (ab 130 Euro), Spanien (bis 200 Euro), Ungarn (bis zu 400 Euro) und Estland (bis zu 400 Euro) am finanziell folgenreichsten.
Alkohol am Lenkrad? Besser nicht!
Betrunken fahren sollte man schon aus Gesundheitsgründen nicht, gibt der ADAC zu bedenken. Wird man dennoch erwischt, hat das kostspielige Folgen: Hohe einkommensabhängige Strafen gibt es demnach in den skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden. Teuer sind zudem die Schweiz (ab 655 Euro bei 0,5 Promille), Polen (ab 600 Euro bei 0,2 Promille), Norwegen (ab 560 Euro bei 0,2 Promille), Italien (ab 545 Euro bei 0,5 Promille) und Estland (ab 800 Euro bei 0,2 Promille). Spitzenreiter ist Malta (ab 1200 Euro bei 0,5 Promille).

Was ist bei einem Unfall im Ausland zu tun?
Zunächst sollte die Polizei verständigt werden, insbesondere bei Personenschäden oder größeren Sachschäden. "Auf private Absprachen oder ein vorschnelles Schuldanerkenntnis sollte man sich nicht einlassen", warnt Jan Kemperdiek von der Arag. "Wichtig sind Fotos, die Personalien aller Beteiligten sowie ein möglichst vollständig ausgefüllter Europäischer Unfallbericht." Den Vordruck erhält man bei seiner Kfz-Versicherung oder online. Unterschreiben sollte man nur, was man tatsächlich nachvollziehen kann. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung sollte aber unabhängig von der Schuldfrage möglichst zeitnah informiert werden. Sobald man wieder zu Hause ist, sollte man über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche kostenlose Nummer: 0800/250 260 0 und aus dem Ausland: +49 40 300 330 300) die Versicherung des Unfallgegners kontaktieren.
Wie handelt man, wenn der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt?
Man sollte ihn keinesfalls ignorieren. "Verkehrsverstöße können auch über Ländergrenzen hinweg verfolgt und vollstreckt werden", gibt Jan Kemperdiek zu bedenken. Geldsanktionen aus Staaten der Europäischen Union (EU) ab einer Höhe von 70 Euro können in Deutschland über das Bundesamt für Justiz (BfJ) vollstreckt werden. Obacht: Für Strafzettel aus Österreich gilt diese Regelung schon ab 25 Euro. "Wer nicht zahlt, riskiert je nach Land weitere Maßnahmen, beispielsweise zusätzliche Gebühren oder Probleme bei einer erneuten Einreise", so der Experte.

Und wenn der Urlauber mit einem Mietwagen unterwegs war?
Dann muss er noch tiefer in die Tasche greifen. "Der Bußgeldbescheid geht zunächst an den Vermieter des Fahrzeugs. Dieser nennt den Fahrer den Behörden und teilt dessen Anschrift mit. Dafür berechnen Vermieter häufig eine Bearbeitungsgebühr, die der Temposünder ebenfalls zu tragen hat", sagt Kemperdiek. Wichtig sei auch zu wissen, dass der Fahrer grundsätzlich immer für Verkehrsverstöße haftet.
Haben die Experten einen Tipp?
Ja. Manche Länder gewähren bei sofortiger oder zeitnaher Zahlung des Bußgeldes einen Rabatt, klärt der ADAC auf. So erhalte man in Spanien bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen einen Nachlass von 50 Prozent. In Italien sind es 30 Prozent, wenn man die Geldbuße innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids zahlt.

