Handy-Ortung kann strafbar sein

Verbraucherschützer aus Sachsen machen gegen die Nutzung sogenannter Handy-Ortungsdienste im Internet mobil. Der Branchenverband Bitkom weist hingegen auf die Vorteile für besorgte Eltern hin.
Vor der allzu blauäugigen Nutzung von Handy-Ortungsdiensten warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Wer seinen Lebenspartner ohne dessen Einverständnis überwachen lasse, mache sich streng genommen strafbar, erklärten die Verbraucherschützer am Montag.
Der Lobby-Verband Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) wies indes in Berlin darauf hin, dass sich bereits Zehntausende Eltern bei Ortungsdiensten angemeldet hätten, um die Handys und damit den Aufenthaltsort ihrer Kinder lokalisieren zu können. Die Verbraucherzentrale Sachsen betonte dagegen, dass für eine Handy-Ortung, wie sie von vielen Anbietern im Internet angeboten wird, die Mobilfunknummer und die Einwilligung des Gesuchten benötigt werden. Für diese Einwilligung ist derzeit eine SMS ausreichend. Diese könne aber «gefälscht werden und beweist nicht, dass sich auch wirklich vom Inhaber des Handys stammt», erklärte Fachreferentin Beate Scharf. Sie verwies auf Pläne der Bundesregierung, die Handy-Ortungen künftig von einer schriftlichen Zustimmung abhängig machen will. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde Ende Oktober gefasst. Die Neuregelung sieht auch vor, dass künftig über die Zahl der erfolgten Ortungen spätestens bei der fünften Standortfeststellung informiert wird.
Bitkom sieht Sicherheitsgewinn
Bitkom berichtete, dass jährlich mehr als 50.000 Kinder und Jugendliche vermisst gemeldet würden. «Mit der Möglichkeit der Handy-Ortung können Eltern und Kinder einen Sicherheitsgewinn realisieren», erklärte Präsidiumsmitglied Dieter Kempf. Jedes zweite Kind zwischen sechs und 13 Jahren (52 Prozent) besitze bereits ein eigenes Mobiltelefon, teilte der Verband unter Berufung auf eine Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest mit. Etwa jedes sechste Mobiltelefon (17 Prozent) sei mit einer GPS-Ortungsfunktion ausgerüstet.
Bei der Handy-Ortung gibt es zwei Verfahren: Eine Such-SMS wird auf das jeweilige Handy geschickt. Sobald das Handy die SMS empfängt, ist die Position feststellbar. Wenn es sich um ein GPS-Handy mit Internetzugang handelt, erfolgt eine genaue Ortung. Bei anderen Handys wird der jeweilige Sendemast registriert, an dem sich das Handy eingewählt hat. Je nach dessen Entfernung ist die Positionsbestimmung mehr oder weniger genau. (AP/nz)