Gutachten im Fall Fabian: Kammer lässt Öffentlichkeit zu

Im Mordprozess um das Verbrechen an dem achtjährigen Fabian wird das rechtsmedizinische Gutachten vorgestellt. Und das auf Entscheidung des Gerichtes in öffentlicher Sitzung.
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Die Angeklagte hat sich bislang vor Gericht nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Die Angeklagte hat sich bislang vor Gericht nicht zu den Vorwürfen geäußert. © Bernd Wüstneck/dpa
Rostock

Das Landgericht Rostock hat im Mordprozess um das Gewaltverbrechen an dem achtjährigen Fabian einen Antrag von Fabians Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt. Die Bilder vom stark verbrannten Leichnam des Jungen seien bereits in den letzten Verhandlungstagen gezeigt worden und somit auch der Öffentlichkeit bekannt, sagte Richter Holger Schütt. 

Es gebe zwar auch postmortal ein schutzwürdiges Interesse, das im vorliegenden Fall aber mit der Inaugenscheinnahme der Bilder des Gutachtens nur geringfügig verletzt werde. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Art und Weise der Tötung sei für die grundsätzliche Einordnung der Spurenlage von essenzieller Bedeutung und in öffentlicher Beweisaufnahme durchzuführen. 

Postmortales Persönlichkeitsrecht

Die Anwältin der als Nebenklägerin vertretenen Mutter hatte dagegen zur Antragsbegründung auf das postmortale Persönlichkeitsrecht als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde verwiesen. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten.

Fabian war laut Anklage am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend angezündet worden. Wegen Mordes angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die bislang zu den Vorwürfen schweigt.

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