Googles Street View soll 2010 in Deutschland starten

Google betont auf der Computermesse Cebit die Rechtmäßigkeit von Street View. Der Konzern verrät auch, wie man die deutschen Datenschutzgesetze ein halten will. Verbraucherschützer und Rechtswissenschaftler haben aber große Bedenken.
von  Abendzeitung
Ungeklärte Rechtslage: Street View
Ungeklärte Rechtslage: Street View © AP

HANNOVER - Google betont auf der Computermesse Cebit die Rechtmäßigkeit von Street View. Der Konzern verrät auch, wie man die deutschen Datenschutzgesetze ein halten will. Verbraucherschützer und Rechtswissenschaftler haben aber große Bedenken.

Der Internetkonzern Google macht jetzt Druck bei seinem in Deutschland umstrittenen Kartendienst Street View. Trotz Kritik soll der Service in diesem Jahr eingeführt werden, sagte Konzernsprecher Kay Oberbeck am Dienstag auf der Computermesse Cebit. Die Erstellung der Fotos sei weitgehend abgeschlossen. Google zeigte auf der Messe, wie bei Street View Datenschutzbedürfnisse der Bürger erfüllt werden könnten. “Google Street View ist konform mit dem deutschen Recht”, betonte Sprecherin Lena Wagner.

So werden Autokennzeichen und Gesichter automatisch verpixelt. Außerdem werden Häuser auf Wunsch der Bewohner oder Besitzer aus der Anzeige herausgenommen. Auch nachträglich können Benutzer sich über Bilder beschweren, sagte Wagner. Street View wird in Deutschland eingeschaltet, wenn die Programme zum Widerspruch fertig geschrieben seien, sagte Oberbeck. Google-Manager Michael Jones aus den USA sagte, seine Firma sei “nicht im Kampf mit den Datenschützern”.

Street View wurde 2007 in den USA gestartet. Der in Google Maps integrierte Dienst zeigt Straße für Straße die Ansichten ausgewählter Städte und läuft schon für 19 Länder. In Deutschland und anderen Ländern ist das Street-View-Projekt wiederholt auf Kritik gestoßen.

Verbraucherschützer fordern einfachere Methode

So haben Verbraucherschützer ein einfacheres Verfahren für Beschwerden gegen Street View gefordert. Wer keine Abbildung seines Hauses oder seiner Wohnung im Internet hinnehmen wolle, dem dürften keine zusätzlichen Mühen aufgebürdet werden, forderte der Vorstand der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale, Klaus Müller.

Dass man sich nicht nur selbst im Netz über eine mögliche Abbildung informieren, sondern auch eine präzise Lokalisierung des Objektes angeben müsse, sei nicht akzeptabel. “Damit zwingt Google jeden, der sich wehren möchte, über den bloßen Widerspruch hinaus aktiv zu werden”, erklärt der Verbraucherschützer.

Google-Sprecher Oberbeck erklärte, bisher hätten mehr als 1000 Bürger bereits vorsorglich bei Google Einspruch gegen die Darstellung ihrer Häuser eingelegt. Juristen des Karlsruher Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaften sehen unterdessen hohe rechtliche Hürden für Google Street View in Deutschland.

So dürften Ansichten von Einfamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern von Google grundsätzlich nicht im Internet verbreitet werden, erklärten die Juristen in einem Gutachten für die Mainzer Landesregierung, das am Montag vorgestellt worden war. Google hatte allerdings Rechtsgutachten vorgelegt, die zum gegenteiligen Ergebnis kamen.

(Claus-Peter Tiemann, apn)

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