Glühbirnen-Verbot: Sparsames Licht, gefährlicher Müll
Wieder füllen viele Verbraucher ihre Regale im Keller mit Dutzenden Glühbirnen: Zum 1. September greift die zweite Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen, dem „Glühbirnen-Verbot“.
MÜNCHEN Herkömmliche Glühlampen ab 60 Watt dürfen dann nicht mehr in den Handel gebracht werden. Mit den neuen Energiesparlampen können sich viele immer noch nicht anfreunden.
Seit September 2009 wurden bereits Glühlampen mit einer Stärke von 100 Watt aus dem Handel genommen. Als Alternative müssen die Kunden zu Energiesparlampen greifen. Die können bisher nur sehr schwer entsorgt werden. Da die Lampen wegen ihres Quecksilbergehalts nicht in den Hausmüll dürfen, müssten Bürger oftmals mehrere Kilometer zum nächsten Werkstoffhof fahren, sagt der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Das sei „nicht zumutbar“. Die Händler müssten daher auf freiwilliger Basis ein einheitliches Rücknahmesystem aufbauen, forderte Billen.
Bisher können Energiesparlampen deutschlandweit bei 725 Händlern, darunter Filialen von Elektronikfachmärkten und Baumärkten, abgegeben werden. Einschließlich der Werkstoffhöfe gebe es mehr als 2200 Sammelstellen, sagte ein Vertreter der Initiative „Sauberes Licht, Sauber recycelt“, die von mehreren Lampenherstellern unterstützt wird. Nach Ansicht von Verbraucherschützern ist das Rückgabenetz aber viel zu klein.
Billen kritisierte außerdem die mangelnde Klarheit bei der Kennzeichnung der Energiesparlampen. So müssten Unterschiede zwischen kaltem und warmem Licht, bei der Lebensdauer sowie bei der Anlaufzeit bis zum Erreichen der vollen Leuchtkraft zum 1. September zwar verpflichtend durch Symbole auf der Verpackung sichtbar gemacht werden. Die vielen Symbole seien aber ein „Verwirrspiel für die Verbraucher“, sagte Billen.
Daher sollten die Hersteller von energiesparenden Lampen künftig das Gütesiegel „Blauer Engel“ verwenden, forderte Deutschlands oberster Verbraucherschützer. Dieses schaffe Klarheit.
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