Gleitschirmflieger in China auf über 8.000 Meter gesogen

Eigentlich sollte es nur ein Probeflug werden. Doch unerwartet wird ein Gleitschirmflieger in China auf über 8.000 Meter in die Höhe gezogen. Der gefährliche Ausflug hat Folgen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Gleitschirmflieger in China geriet ungewollt in eisige Höhen. (Symbolbild)
Ein Gleitschirmflieger in China geriet ungewollt in eisige Höhen. (Symbolbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Lanzhou

Ein Gleitschirmflieger ist im Nordwesten Chinas durch ein Wetterphänomen in Tausende Meter Höhe geraten. Der Mann wollte im Qilian-Hochgebirge in der Provinz Gansu auf etwa 3.000 Metern einen gebrauchten Gleitschirm testen, als ihn nach eigenen Angaben starke Winde erfassten, wie aus dem Untersuchungsbericht des örtlichen Luftsportverbands hervorging. 

Weil der Druck unter dem 55-Jährigen größer war als in den Wolken darüber, gelang es dem Mann laut dem Bericht zunächst nicht, zu landen, und er wurde rasch auf bis zu 8.589 Meter gesogen. Durch den rasanten Aufstieg geriet er in eisige Temperaturen mit wenig Sauerstoff und verlor kurzzeitig das Bewusstsein. 

Behörden untersuchen Vorfall

Erst, als er wieder die Kontrolle über seinen Gleitschirm erlangt hatte, schaffte es der Chinese, zu landen und seine Mitstreiter zu kontaktieren, die nicht in den Sog geraten waren, wie aus dem Bericht weiter hervorging. Die Gruppe lud später ein Video in den sozialen Medien hoch, wodurch der Fall bekannt wurde und die Behörden zu ermitteln begannen. Darauf war der Gleitschirmflieger in einer Wolke zu sehen, überdeckt mit Eis, die Augen kaum offen. 

Flieger: "Habe immer noch Angst"

"Wenn ich daran denke, habe ich immer noch Angst", sagte der Mann im chinesischen Staatsfernsehen. Er wolle nun eine Zeit lang nicht mehr fliegen. Zum Verhängnis wurde ihm auch, dass der Luftraum laut Verbandsangaben für Gleitschirmflüge nicht zugelassen war. Deshalb belegten ihn die Behörden mit einem sechsmonatigen Flugverbot, obwohl der Bericht außerdem klarstellte, dass ein Auftrieb durch Winde wie in diesem Fall ein Unfall und damit nicht illegal sei.

Das chinesische Staatsfernsehen entfernte in seinem Online-Bericht später das Original des Verbandsberichts ohne erkennbaren Grund. In der neuen Version war keine Rede mehr von den Strafen. Pausieren muss auch jener Mitstreiter, der Videos der Flüge ohne Genehmigung veröffentlicht hatte. In beiden Fällen begründete der Luftsportverband in Gansu, dass das Verhalten der beiden "negative Auswirkungen" gehabt habe, ohne weitere Details zu nennen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.