Geständnis im Prozess um gigantischen Darknet-Drogenmarkt

Tonnenweise Drogen mit einem Umsatzvolumen von 330 Millionen Euro: Der mutmaßliche Betreiber einer gigantischen Drogenplattform im Darknet hat zum Auftakt des Prozesses am Frankfurter Landgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er sei der Gründer und Betreiber des Online-Marktplatzes "Archetyp Market" gewesen, sagte der 31-Jährige. "Das war ein großer Fehler und ich bereue meine Taten zutiefst." Alles habe als kleines persönliches Projekt begonnen und eine rasante Entwicklung genommen.
"Archetyp Market" galt als weltweit größter Drogen-Handelsplatz
Bei der Plattform handelte es sich laut Anklage zum Zeitpunkt der Abschaltung im Sommer 2025 um den weltweit größten Handelsmarktplatz für Drogen und Arzneimittel. Gegründet wurde dieser im November 2020. Der Angeklagte, ein in Minden geborener Betriebswirt, war im Juni 2025 von einer Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei in Barcelona festgenommen worden.
Zugleich gab es nach damaligen Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) Durchsuchungen im In- und Ausland und weitere Festnahmen. Die Serverinfrastruktur befand sich demnach in den Niederlanden.
20 Millionen Euro soll der Angeklagte verdient haben
Den Gesamtumsatz bezifferten die Ermittler auf etwa 330 Millionen Euro. Es soll mehr als 600.000 Konten von Kunden aus aller Welt und 2,3 Millionen Bestellungen gegeben haben.
Konkret wurden demnach etwa 6,9 Tonnen, 3,2 Millionen Pillen, 2,2 Millionen Tabs und 326 Liter diverser Drogen - beispielsweise Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl und Crack gehandelt. Darunter waren auch diverse Cannabisprodukte, Arzneimittel oder Dopingmittel.
Der heute 31-Jährige soll die Plattform verantwortet und gemeinsam mit mehreren Moderatoren betrieben haben. Er selbst soll laut den Ermittlungen Einnahmen von etwa 20 Millionen Euro erzielt haben.
Wie wurden die Drogen veräußert?
Die Bezahlung erfolgte nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft szenetypisch in der Kryptowährung Monero. Wie der Angeklagte in seiner Einlassung erkläre, registrierten sich die Besteller und zahlten ihr Guthaben in ein Wallet ein. Daraufhin suchten sie sich Waren aus und gaben Lieferadresse ein. Die Bestellung sei dann von den Verkäufern akzeptiert und verschickt worden.
Er selbst habe mit 17 Jahren zum ersten Mal illegale Drogen konsumiert, sagte der Angeklagte. Er habe aber keine Drogen im Darknet verkauft. Auf der Plattform habe er sich den Usernamen "ASNT" gegeben, als Abkürzung für "Apfelsaft naturtrüb", weil er das Getränk damals getrunken hatte.
Kurz vor der Festnahme seien die Pläne laut seiner Anwälte immer konkreter geworden, die Plattform abzuschalten. Eine Belastung, an die niemand denke, sei das große Geheimnis vor Familie und Freunden, sagte er. Es klinge komisch, aber die Festnahme habe ihm ein Gefühl von Entlastung und Ruhe gegeben.
Was könnte dem Mann nun drohen?
Laut Betäubungsmittelgesetz kann für das bandenmäßige unerlaubte Handeln mit Drogen in nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis zu 15 Jahren verhängt werden. Ein Geständnis gilt oftmals strafmildernd. Das Urteil wird voraussichtlich im Oktober erwartet.
Das Ermittlungsverfahren führte die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, daher findet der Prozess am Frankfurter Landgericht statt.