Gericht urteilt im Prozess um Billig-Brustimplantate
Marseille/Paris - Dem Unternehmensgründer Jean-Claude Mas sowie ehemaligen Mitarbeitern drohen in dem Strafprozess in Marseille bis zu fünf Jahre Haft. Sie sind wegen Betrugs und schwerer Verbrauchertäuschung angeklagt.
Der heute 74 Jahre alte Mas hatte mit seinem Unternehmen rund zehn Jahre lang Brustimplantate aus billigem und nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon hergestellt. Der Skandal war erst 2010 aufgeflogen, nachdem sich Hinweise auf eine erhöhte Reißanfälligkeit der Produkte gehäuft hatten.
Weltweit implantierten Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen PIP-Silikonkissen, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Viele von ihnen treten in dem Strafprozess als Nebenkläger auf - wie auch der TÜV Rheinland. Der Prüfdienstleister war für die Zertifizierung der Implantate und des PIP-Qualitätssicherungssystems zuständig. Er wirft PIP vor, sämtliche Hinweise auf die Verwendung nicht zugelassenen Silikons systematisch verschleiert zu haben.
Mas beteuerte in seinen Schlussworten vor Gericht erneut, dass sein Gel nicht giftig oder gefährlich gewesen sei. Die mündliche Verhandlung in dem Prozess war bereits Mitte Mai zu Ende gegangen.
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