Gericht: Kein Umgangsrecht für Eugen Block mit Enkeln

Seit Jahren streiten Christina Block und ihr in Dänemark lebender Ex-Mann um das Sorgerecht für ihre Kinder. Die Mutter steht wegen einer Rückholaktion vor Gericht. Der Opa kämpft um ein Umgangsrecht.
dpa |
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Steakhaus-Gründer Eugen Block will im Streit um ein Umgangsrecht für seine Enkelkinder nicht aufgeben. (Archivbild)
Steakhaus-Gründer Eugen Block will im Streit um ein Umgangsrecht für seine Enkelkinder nicht aufgeben. (Archivbild) © Marcus Golejewski/dpa
Sønderborg/Hamburg

Der Gründer der Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block, darf seine Enkelkinder in Dänemark weiterhin nicht sehen. Ein Gericht im süddänischen Sonderburg (Sønderborg) lehnte einen Antrag auf Umgangsrecht mit dem zwölfjährigen Jungen und dem 15-jährigen Mädchen ab. Das teilten der Vater der Kinder, Stephan Hensel, und ein Sprecher von Block übereinstimmend mit.

Um die beiden Kinder gibt es seit Jahren einen Sorgerechtsstreit zwischen Blocks Tochter Christina und ihrem in Dänemark lebenden Ex-Mann Hensel. Nach einem Wochenendbesuch Ende August 2021 hatte der Vater die Kinder nicht wie vereinbart zur Mutter nach Hamburg zurückgebracht. 

Anfang 2024 waren der Junge und das Mädchen nach Deutschland entführt worden. Hensel war von den Kidnappern niedergeschlagen worden. Christina Block steht seit Juli vergangenen Jahres in Hamburg vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung beauftragt zu haben, was sie bestreitet. Am 5. Januar 2024 hatte sie die Kinder nach einer Hamburger Gerichtsentscheidung zu ihrem Ex-Mann zurückbringen lassen.

Streit um Umgangsrecht geht weiter

Hensel und seine neue Ehefrau Astrid Have erklärten zum Urteil des Familiengerichts, die beiden Kinder sagten seit langem, dass sie keinen Kontakt zu ihrem Großvater wünschten. "Wir hoffen, dass dieser Wunsch nun endlich respektiert wird."

Eugen Block will das Urteil anfechten. "Ich werde den Rechtsweg in Dänemark weiterverfolgen. Mein Ziel bleibt, unser Familienleben wieder gemeinsam mit allen Enkelkindern gestalten zu können", ließ er über einen Sprecher erklären. Das Gericht machte keine Angaben zu dem Urteil.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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