Geldstrafe in Prozess zu Wassershow-Unfall im Europa-Park

Weniger Schrauben, fehlende Unterlegscheiben: Die Montagefehler bei der Wassershow im Europa-Park haben Folgen. Nun gibt es ein Urteil im Gerichtsprozess.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. © Magdalena Henkel/dpa
Ettenheim/Rust

Im Prozess um einen schweren Unfall während einer Wassershow im Europa-Park in Rust ist der Angeklagte schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Ettenheim verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro. Der Mann ist Geschäftsführer der externen Firma, die damals im Jahr 2023 vom Europa-Park für den Aufbau sowie die Durchführung der Show beauftragt gewesen war.

Beim Prozess hatte der Beschuldigte Versäumnisse bei der Montage eingeräumt. So seien unter anderem weniger Schrauben als in der Anleitung vorgegeben für den Aufbau benutzt worden. Außerdem fehlten an einigen Stellen die Unterlegscheiben für die Schrauben und das Becken war nicht wie vorgeschrieben im Boden verschraubt.

Mängel bei Montage ursächlich für Unglück

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass diese Mängel beim Aufbau den Unfall verursacht haben. Als Geschäftsführer des Unternehmens sei es die Aufgabe des Beschuldigten gewesen, für die sachgerechte Umsetzung der Montageanleitung zu sorgen. 

Zu den Vorwürfen sagte der Mann, dass der Aufbau dieser Show im Europa-Park schon immer so gehandhabt worden sei und er die Vorgehensweise von der Vorgängerfirma übernommen habe. Richter Wolfram Wegmann reichte das als Argument nicht. Die Verantwortung der Sorgfaltspflicht sei klar geregelt. Die "massiven Fehler" beim Aufbau müsse man sich eingestehen.

Der Prozess zu dem Fall war bereits vergangenes Jahr im November ein erstes Mal gestartet. Wegen einer Erkrankung des Verteidigers musste der Fall jedoch neu aufgerollt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.