Geflügelzüchter warten auf weitere Untersuchungen

Nach dem Ausbruch der gefährlichen Vogelgrippe in Niedersachsen stehen systematische Untersuchungen zur möglichen Ausbreitung der Krankheit an.
dpa |
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Barßel - In dem Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Hof im Kreis Cloppenburg werden sämtliche Geflügelbetriebe untersucht. Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) kündigte an, dass heute der Landeslenkungsstab zusammenkommt, um die nächsten Schritte im Umgang mit der Vogelgrippe zu besprechen. Es werde alles Erdenkliche gegen die Ausbreitung getan.

In einer Beobachtungszone mit einem Zehn-Kilometer-Radius werden einzelne Höfe untersucht, um zu prüfen, ob das Virus sich auch dort verbreitet hat. In den Landkreisen Cloppenburg, Ammerland und Leer gilt bereits ein zunächst auf 72 Stunden befristetes Transportverbot für Geflügel. Vom Ergebnis der Untersuchungen, die vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geleitet werden, hängt ab, ob Einschränkungen sowie eine Vermarktung von Geflügel einzelner Höfe im Umkreis weiter aufrechterhalten werden.

Lesen Sie hier: Vogelgrippe in Niedersachsen

Am Dienstag hatte sich der Vogelgrippe-Verdacht bei einem Hof in Barßel bestätigt. Es handelt sich um den hochansteckenden Vogelgrippe-Subtyp H5N8 , der im November in Mecklenburg-Vorpommern und den Niederlanden festgestellt wurde. Auch Italien meldete am Dienstag einen Fall.

Bei dem Barßeler Betrieb sowie vorsorglich auch bei einem weiteren Betrieb, der damit in Kontakt stand, sollten rund 30 000 Tiere getötet werden. Die Behörden prüfen intensiv, ob es weitere Kontaktbetriebe gibt. Zwei wurden im Kreis Vechta lokalisiert. Untersuchungen bei einem davon waren bereits negativ, die Ergebnisse zu dem zweiten werden heute erwartet.

Der Verband der Geflügelwirtschaft in Niedersachsen betreut unterdessen weiter die Vielzahl besorgter Landwirte, die bereits nach der Bestätigung des Vogelgrippe-Verdachts in großer Zahl in der Zentrale anriefen. Betriebe, auf denen Geflügel getötet werden muss, erhalten dafür zwar eine Entschädigung nach dem aktuellen Marktpreis. Transportbeschränkungen allerdings machen auch darüber hinaus Geflügelzüchtern zu schaffen.

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