Freundin des Chefs auf 40 geschätzt

Sie hatte die Freundin ihres Chefs für älter gehalten, als sie ist und dafür die fristlose Kündigung bekommen.
von  dpa

 

Sie hatte die Freundin ihres Chefs für älter gehalten, als sie ist und dafür die fristlose Kündigung bekommen.

Mannheim –  Jetzt konnte sich die 19 Jahre alte Auszubildende mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber, einem Anwalt, immerhin auf einen Vergleich einigen. Am Donnerstag nahm dieser vor dem Arbeitsgericht Mannheim die fristlose Kündigung zurück. Stattdessen wird die Auszubildende rückwirkend Ende November gekündigt. Zudem zahlt der Anwalt eine noch ausstehende Ausbildungsvergütung von 333 Euro.    

Die junge Mitarbeiterin hatte die Partnerin ihres Chefs auf 40 Jahre geschätzt, obwohl diese mit 31 Jahren deutlich jünger war. Der Anwalt fühlte seine Freundin und sich dadurch beleidigt und entließ die Auszubildende im September fristlos.    

Die 19-Jährige brach nach der Einigung vor Erleichterung in Tränen aus. „Ich bin froh, dass es vorbei ist“, sagte sie. Sie setzt ihre Ausbildung zur Rechtsanwalts-Fachangestellten seit Dezember in einer anderen Kanzlei fort.

 

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