Frauenleiche im Krötentunnel: Lebenslange Haft für Bekannten
Etwas mehr als ein Jahr nach dem Fund einer Frauenleiche in einem Krötentunnel in Sindelfingen ist der frühere Bekannte der Toten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht zeigte sich bei der Urteilsverkündung überzeugt, dass der 47-Jährige die neun Jahre jüngere Frau in einem Waldgebiet umgebracht und ihre Leiche versteckt hat. Die Strafkammer habe "nicht die geringsten Zweifel" an der Schuld des Mannes gehabt, sagte ein Gerichtssprecher.
Nach Überzeugung der Kammer lauerte der Ukrainer seiner Bekannten Ende Februar 2025 im Sindelfinger Wald auf, er riss sie auf ihrem Heimweg vom E-Scooter und ermordete sie. Monatelang blieb der Tod der Frau verborgen, dann entdeckten Waldarbeiter im Mai ihre Leiche in einem Krötentunnel unter der Straße an einem Rückhaltebecken. Vier Wochen darauf wurde der Tatverdächtige aus dem Kreis Konstanz gefasst.
Ins Visier der Ermittler war der Täter nach Angaben der Ermittler durch die Auswertung von Verbindungs- und Funkzellendaten geraten. In den Wochen vor der Tat hatte es demnach zahlreiche Telefonate oder Anrufversuche zwischen dem 47-Jährigen und der Frau gegeben.
Mitentscheidend für eine Verurteilung des Mannes waren laut Gericht die Geodaten seines Handys. Sie zeigten, dass er bereits an den beiden Tagen jeweils vor der Tat rund drei Stunden am späteren Tatort auf die Frau gewartet hatte, diese jedoch an diesen Tagen die Stelle nicht passierte, wie der Richter erklärte.
Gericht kennt den Grund für die Tat nicht
Zudem hatte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft kein Alibi für die Zeit des Verbrechens, bei der Arbeit habe er sich krankgemeldet. "Ein genaueres Motiv für die Tat konnte jedoch nicht festgestellt werden", teilte das Gericht weiter mit. Nach Zeugenaussagen soll es zuletzt viel Streit zwischen den beiden gegeben haben.
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.
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