Frau will Mann mit Brüsten ersticken
Eine Fränkin soll versucht haben, ihren Freund beim Sex mit ihren großen Brüsten zu töten - jetzt ist das Verfahren gegen sie eingestellt worden
Unna - Für die Staatsanwaltschaft sind das die Waffen einer Frau: Eine 33-Jährige soll versucht haben, ihren Freund mit ihren großen Brüsten zu ersticken. Der Mann bekam keine Luft mehr und lief blau an. Die Ankläger in Unna (NRW) waren sich sicher: Das ist "gefährliche Körperverletzung mit einer Waffe." Am gestrigen Donnerstag wurde das Verfahren eingestellt.
Die Fränkin erschien nicht vor Gericht. Allerdings hatte die etwa 100 Kilogramm schwere Angeklagte bei der Polizei jede Tötungsabsicht abgestritten. Ihr damaliger Lebensgefährte (34) hat aber an den Abend ganz andere Erinnerungen als die Frau aus dem bayerischen Landkreis Main-Spessart. Der "Bild" sagte er, er habe gerade ihre Brüste geküsst, während sie auf ihm gesessen habe, als die Frau sein Gesicht mit aller Macht gegen ihren Busen gedrückt habe. "Ich bekam keine Luft mehr, lief blau an. Ich konnte mich gerade noch losreißen, aber dann würgte sie mich", wird das Opfer weiter zitiert.
Es soll zu einem Kampf gekommen sein, der Mann konnte sich zu Nachbarn flüchten. Nach seinen Angaben habe die Frau später die Tötungsabsicht zugegeben - und zwar am Telefon mit den Worten: "Ich wollte es dir so angenehm wie mglich machen." Vor Gericht bekräftigte er seine Aussage und sagte, dass er Todesangst hatte. Allerdings habe er kein Interesse an einer Verurteilung - "ich habe sie aufrichtig geliebt." Sie brauche keine Bestrafung, sondern eine ordentliche Therapie.
Die beiden hatten sich vier Jahre zuvor in Bayern kennengelernt, wo er Jura studierte. Zum Tatzeitpunkt arbeitete er als Anwalt in Unna (NRW).Nach Angaben des Juristen soll die Frau unter starken Minderwertigkeitskomplexen leiden. Laut dem Radiosender Antenne Unna soll sie bereits als Jugendliche psychiatrisch behandelt worden sein. Zum Gerichtstermin erschien sie nicht, da sie aufgrund einer psychischen Erkrankung verhandlungsunfähig ist. Nach zwei Stunden wurde das Verfahren in Abwesenheit eingestellt.
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