Frau nach Sex-Auktion schwanger: Webseite muss Namen nennen

Sie nannten sich nur bei ihren Online-Nicknamen. Nach einer Sex-Auktion im Internet ist eine Frau schwanger geworden. Jetzt hat sie ein Recht darauf, die echten Namen ihrer Partner zu erfahren. Als Vater kommen gleich sechs Männer in Frage.
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Sie nannten sich nur bei ihren Online-Nicknamen. Nach einer Sex-Auktion im Internet ist eine Frau schwanger geworden. Jetzt hat sie ein Recht darauf, die echten Namen ihrer Partner zu erfahren. Als Vater kommen gleich sechs Männer in Frage.

Eine Frau, die nach einer anonymen Sex-Auktion schwanger geworden ist, hat ein Recht darauf, den Namen des Vaters ihres Kindes zu erfahren. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte den Veranstalter der Sex-Auktion, den Betreiber einer Internetseite, in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil dazu, die Namen der sechs infrage kommenden Männer preiszugeben (Az.: 8 O 357/07).

Geklagt hatte eine Frau, die sich bei einer Sex-Auktion im Internet gleich mehrmals ersteigern ließ. Laut Gericht hatte sie im April und Mai 2007 nach solchen Auktionen Sex mit sechs verschiedenen Männern. Von ihnen kannte sie nur die im Internet üblichen Nicknamen. Von einem der Männer wurde sie schwanger.

Eigentlich hatte sich der Betreiber der Webseite in den Geschäftsbedingungen zu jeglicher Geheimhaltung verpflichtet. Das Interesse des noch ungeborenen Kindes an der Feststellung der Vaterschaft stehe höher als das Interesse der Männer an der Geheimhaltung ihrer Daten, urteilte die 8. Zivilkammer. (dpa)

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