Frau mit 1,58 Meter nicht zu klein für die Polizei

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat einer 1,58 Meter großen Frau eine Entschädigung wegen ihres Ausschlusses von der Eignungsprüfung der Bundespolizei zugesprochen.
dpa |
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Schleswig - Die Juristin hatte sich für den höheren Polizeivollzugsdienst beworben, wurde wegen ihrer Körpergröße aber nicht als Bewerberin berücksichtigt. Dies verstößt nach Ansicht der Richter gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Gericht sprach der Frau deshalb rund 3800 Euro zu.

Nach Angaben des Gerichts gibt es keine belegbaren Gründe dafür, dass die unterschiedlichen Mindestkörperlängen für Männer und Frauen gerechtfertigt sind. Die Mindestgröße der Bundespolizei beträgt bei Männern 1,65 Meter und bei Frauen 1,63 Meter. Gegen das Urteil kann binnen einem Monat Berufung beim schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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