Feuerwehrmann fordert nach Loveparade-Einsatz Entschädigung

Kann ein Feuerwehrmann für einen Katastropheneinsatz eine Entschädigung erhalten? Eher nicht, sagen die Richter im ersten Zivilprozess zur Tragödie bei der Duisburger Loveparade.
dpa |
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Duisburg - Mehr als fünf Jahre nach der tödlichen Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg beginnt heute der erste Gerichtsprozess.

Ein 53-jähriger Feuerwehrmann will in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Duisburg 90 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter erstreiten. Nach den Worten seiner Anwältin Bärbel Schönhof erlitt er bei dem Einsatz am 24. Juli 2010 eine posttraumatische Belastungsstörung. 21 Menschen waren bei dem Technofestival im Gedränge ums Leben gekommen, mehr als 500 wurden verletzt.

Der Anwalt des beklagten Landes Nordrhein-Westfalen, Ingo Minoggio, hält die Forderungen an das Land für ungerechtfertigt. Es gebe keine Fehler von beteiligten Polizeibeamten, sagte er. Der Anwalt des Veranstalters wollte sich nicht äußern.

Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung hat das Landgericht noch nicht entschieden, ob es die Anklageschrift wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zulässt. Beschuldigt sind zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters.

Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind acht weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig. Nach Angaben des Landgerichts handelt es sich überwiegend um Klagen von Besuchern, in einem Verfahren ist ein Ordner beteiligt. Zwei von zehn Prozesskostenhilfeanträgen hatten die Richter vor kurzem abgelehnt, da es den Klagen keine Chancen einräumte: Das Land und die Stadt sowie der Inhaber der Firma - einer GmbH - seien aus rechtlichen Gründen nicht haftbar zu machen.

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