Fall Pistorius: Strafverfolgung legt Berufung ein!

Strafmaß und Schuldspruch zweifelhaft: Die oberste südafrikanische Strafverfolgungsbehörde hat im Fall von Oscar Pistorius Berufung eingelegt. Es geht um die fahrlässige Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp.
von  dpa

Johannesburg - Die oberste südafrikanische Strafverfolgungsbehörde hat wie angekündigt Berufung gegen die Verurteilung von Oscar Pistorius zu fünf Jahren Haft eingelegt. Dabei gehe es sowohl um das Strafmaß als auch um den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp.

Pistorius könnte nun nach Einschätzung von Experten doch noch wegen Mordes verurteilt werden. Darauf steht in Südafrika lebenslänglich, was in der üblichen Rechtspraxis 25 Jahre Haft bedeutet.

Der Prothesen-Sprinter hatte das Urteil vom 21. Oktober akzeptiert.

Lesen Sie hier: Nach Mord an Reeva Steenkamp Pistorius-Prozess: Justiz fordert Berufung

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