Fall Pistorius: Strafverfolgung legt Berufung ein!

Strafmaß und Schuldspruch zweifelhaft: Die oberste südafrikanische Strafverfolgungsbehörde hat im Fall von Oscar Pistorius Berufung eingelegt. Es geht um die fahrlässige Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Johannesburg - Die oberste südafrikanische Strafverfolgungsbehörde hat wie angekündigt Berufung gegen die Verurteilung von Oscar Pistorius zu fünf Jahren Haft eingelegt. Dabei gehe es sowohl um das Strafmaß als auch um den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp.

Pistorius könnte nun nach Einschätzung von Experten doch noch wegen Mordes verurteilt werden. Darauf steht in Südafrika lebenslänglich, was in der üblichen Rechtspraxis 25 Jahre Haft bedeutet.

Der Prothesen-Sprinter hatte das Urteil vom 21. Oktober akzeptiert.

Lesen Sie hier: Nach Mord an Reeva Steenkamp Pistorius-Prozess: Justiz fordert Berufung

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.