Fall Pistorius: Strafverfolgung legt Berufung ein!
Johannesburg - Die oberste südafrikanische Strafverfolgungsbehörde hat wie angekündigt Berufung gegen die Verurteilung von Oscar Pistorius zu fünf Jahren Haft eingelegt. Dabei gehe es sowohl um das Strafmaß als auch um den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp.
Pistorius könnte nun nach Einschätzung von Experten doch noch wegen Mordes verurteilt werden. Darauf steht in Südafrika lebenslänglich, was in der üblichen Rechtspraxis 25 Jahre Haft bedeutet.
Der Prothesen-Sprinter hatte das Urteil vom 21. Oktober akzeptiert.
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