Fall Fabian: Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord

Nach mehr als 30 Prozesstagen und einer aufwendigen Beweisaufnahme im Fabian-Prozess hat die Staatsanwaltschaft plädiert. Sie beantragte eine Verurteilung wegen Mordes - aber nicht nur das.
dpa |
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Am Donnerstag war im Fabian-Prozess die Staatsanwaltschaft mit ihrem Schlussvortrag an der Reihe.
Am Donnerstag war im Fabian-Prozess die Staatsanwaltschaft mit ihrem Schlussvortrag an der Reihe. © Bernd Wüstneck/dpa
Rostock

Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Rostocker Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert und lebenslange Haft für die Angeklagte gefordert. Die Staatsanwaltschaft sei überzeugt, dass die Frau den Jungen getötet habe, sagte Staatsanwalt Oliver Schley am 33. Prozesstag im Rahmen seines Schlussvortrags. 

Er beantragte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld der 30-jährigen Deutschen. Sollte das Landgericht Rostock dem folgen und ein entsprechendes Urteil rechtskräftig werden, wäre eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren nicht möglich.

Sie habe Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen, führte Schley aus. Die Angeklagte hat die Vorwürfe abgestritten.

Staatsanwaltschaft: Beziehung zu Fabians Vater als Tatmotiv 

Auch ohne ein Geständnis oder unmittelbare Tatzeugen bestünden nach der Gesamtschau der Erkenntnisse keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der 30-Jährigen, so Schley. Die Angeklagte habe mit Fabian einen Störfaktor in der Beziehung zu Fabians Vater beseitigen wollen, den Vater aber auch bestrafen wollen.

Den Angaben zufolge hatte sich Fabians Vater im August 2025 nach einer mehrjährigen Beziehung von der Angeklagten getrennt. Sie habe diese aus ihrer Sicht existenzbedrohende Trennung nicht akzeptieren wollen, auch weil sie finanziell von ihm abhängig gewesen sei.

Über zweieinhalb Stunden nahm Schley zu verschiedenen Indizien Stellung, die in dem Mammutprozess beleuchtet wurden und nach seiner Auffassung die Schuld der Angeklagten belegen.

Am Donnerstag wollte sich zusätzlich noch Oberstaatsanwalt Harald Nowack äußern. Auch der Schlussvortrag der Nebenklage stand auf dem Plan. Fabians Mutter nimmt als Nebenklägerin am Verfahren teil und wird von der Anwältin Christine Habetha vertreten. Am Freitag soll die Verteidigung plädieren. Sie hatte während des aufwendigen Indizienprozesses wiederholt Zweifel an der Beweisführung zum Ausdruck gebracht.

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