Ex-Freundin mit Messer getötet: Elf Jahre Haft

Es ist eine Geschichte wie viele: Ein Partner trennt sich, der andere mag es nicht akzeptieren. Ein solcher Fall endete Anfang des Jahres tödlich - nun wurde ein Urteil gefällt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Dresdner Langericht, in welchem heute das Urteil gefällt wurde.
dpa Das Dresdner Langericht, in welchem heute das Urteil gefällt wurde.

Dresden - Wegen Vergewaltigung und Tötung seiner Ex-Freundin ist ein 30-Jähriger am Donnerstag im Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden.

Der Mann hatte im Prozess gestanden, die 22-Jährige Anfang Februar in seiner Wohnung vergewaltigt und erstochen zu haben. Der Angeklagte habe nicht verkraftet, dass die Frau die Beziehung Ende 2013 beendete, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand. Weil das Paar der Gothic-Szene angehörte, hatte der Fall als "Grufti-Mord" Schlagzeilen gemacht.

"Er ist nicht in der Lage, Konflikte auszutragen", sagte Wiegand. Vielmehr habe der Mann sich an die Vorstellung geklammert, wieder mit der Frau zusammenzukommen. "Trotz klarer Signale hat er sich nicht mit der Trennung abfinden wollen." Als die Frau ihre letzten Sachen aus der Wohnung abholen wollte, habe der 30-Jährige ihr gesagt, er könne nicht zulassen, dass sie ihn verlasse, schilderte Wiegand den Ablauf. Während der neue Freund und ein Begleiter vor dem Haus warteten, vergewaltigte er die angehende Altenpflegehelferin, so die Richterin. "Danach stach er zigmal auf sie ein."

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert, die Verteidigung maximal elf Jahre. Die Richterin betonte, der Angeklagte habe unmittelbar nach der Tat alles eingeräumt und sei auch dabei geblieben. Der Mann nahm das Urteil regungslos auf, die Mutter und die Brüder seiner Ex-Freundin reagierten enttäuscht.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.