Ex-BND-Chef Hanning richtet Beschwerde gegen Hamburgs Justiz

Vor der Entführung der Block-Kinder aus Dänemark soll es einen gescheiterten Rückholversuch gegeben haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt darum gegen Ex-BND-Chef Hanning. Der ist empört.
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Ex-BND-Präsident August Hanning hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Hamburger Justiz eingereicht. (Archivbild)
Ex-BND-Präsident August Hanning hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Hamburger Justiz eingereicht. (Archivbild) © picture alliance / dpa
Hamburg

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Entführung der Block-Kinder hat der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning (80), eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Hamburger Justiz eingereicht. Hanning, gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, sieht "erhebliche Anhaltspunkte für ein strukturelles Versagen rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen der Hamburger Justiz", wie das "Hamburger Abendblatt" berichtet. Die Justizbehörde bestätigte den Eingang der Beschwerde und erklärte, dass sie sorgfältig geprüft werde. 

Hanning ist kein Angeklagter im laufenden Prozess gegen die Unternehmerin Christina Block vor dem Hamburger Landgericht, in dem es um die Entführung ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut des Vaters in Dänemark geht. Block ist angeklagt, diesen Auftrag nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit erteilt zu haben - sie bestreitet das. 

Gut ein Jahr vor der Rückholaktion der Kinder soll es bereits einen gescheiterten Entführungsversuch gegeben haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte Mitte September vergangenen Jahres mitgeteilt, dass sie wegen des Vorfalls im Jahr 2022 gegen den früheren BND-Chef und einen pensionierten Beamten des Landeskriminalamts Hamburg ermittelt. 

Verdeckter Ermittler gegen Hanning eingesetzt

Als Verantwortliche einer Sicherheitsfirma sollen die beiden Beschuldigten einen Auftrag von Christina Block zur Kindesentziehung angenommen haben. Für den Auftrag soll eine Summe von mehr als 100.000 Euro gezahlt worden sein. Die Staatsanwaltschaft ließ 13 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland und der Schweiz vollstrecken. Vor einem Monat hatte die Behörde bestätigt, dass sie mit gerichtlicher Anordnung einen verdeckten Ermittler in dem Verfahren eingesetzt habe.

Hannings Anwalt Leon Kruse, hatte den Einsatz des verdeckten Ermittlers als rechtswidrig bezeichnet, ebenso wie eine nach seinen Angaben erfolgte Telefonüberwachung von Journalisten. "Man bekommt mit zunehmender Dauer des Block-Verfahrens allerdings den Eindruck, dass die Strafprozessordnung für die Hamburger Justiz kaum noch eine Rolle spielt", hatte Kruse erklärt. Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe hatte Hanning über seinen Anwalt zurückweisen lassen.

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