Ethikrat fordert Hilfestellung für Zwitter

Der deutsche Ethikrat hat in einer Stellungnahme Vorschläge erarbeitet, wie intersexuellen Menschen besser geholfen werden kann.
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Der Deutsche Ethikrat fordert: Im Personenstandsregister sollten sich Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, nicht nur als „weiblich“ oder „männlich“, sondern auch als „anderes“ eintragen können.
dpa/AZ-Montage Der Deutsche Ethikrat fordert: Im Personenstandsregister sollten sich Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, nicht nur als „weiblich“ oder „männlich“, sondern auch als „anderes“ eintragen können.

Berlin – Angesichts großen Leids für die Betroffenen hat der Deutsche Ethikrat einen Hilfsfonds für Menschen ohne eindeutiges Geschlecht verlangt. Anerkennung und Hilfe sollten die Opfer ärztlicher Eingriffe erfahren, die auf eine klare Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht abzielten. Das empfahl der Ethikrat am Donnerstag in Berlin in seiner Stellungnahme zur Intersexualität.

Viele Menschen seien aufs Tiefste verletzt worden durch Behandlungen, die nach heutigen Erkenntnissen nicht dem Stand der Medizin entsprechen. „Sie haben Schmerzen, persönliches Leid, Erschwernisse und dauerhafte Einschränkungen ihrer Lebensqualität erlitten."

In der Stellungnahme wird unter anderem das Schicksal eines Menschen geschildert, bei dem nach der Geburt 1965 ein uneindeutiges Geschlechtsorgan festgestellt wurde. Im Bauchraum befanden sich zudem Hoden, das Baby hatte einen männlichen Chromosomensatz. Die Ärzte entfernten den Hoden, verschwiegen dies den Eltern aber genauso wie die Tatsache, dass ihr Kind chromosomal männlich war. Sie sagten laut dem Bericht zu den Eltern: „Das Kind ist ein Mädchen und wird es bleiben, die ganze Erziehung hat sich danach zu richten.“

Selbsthilfegruppen sollen laut Ethikrat öffentlich finanziell gefördert werden. Betroffene und ihre Eltern sollten nur in einem speziellen Kompetenzzentrum über die einzelnen ärztlichen Disziplinen hinweg beraten und behandelt werden.

Für die regelmäßige medizinische Betreuung sollte ein Netz an geeigneten Stellen geschaffen werden. Im Personenstandsregister sollten sich Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, nicht nur als „weiblich“ oder „männlich“, sondern auch als „anderes“ eintragen können.

In seinem jüngsten Schattenbericht wirft der Verein „Intersexuelle Menschen e.V.“ Ärzten vor, vielfach Behandlungen mit dem diskriminierenden Zweck durchzuführen, ein Kind in die Vorstellung von „männlich“ und „weiblich“ einzupassen, obwohl die dadurch erzeugte Leiden bekannt seien. Der deutsche Staat sei für „diese Folterhandlungen“ letztlich verantwortlich.

 

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