Erzieherinnen fesselten Kita-Kinder ans Bett

Auch soll den Kleinen Essen gegen ihren Willen gegeben worden sein, das sie vorher ausgespuckt hatten. Ab Mittwoch müssen sich die Kindergärtnerinnen vor Gericht verantworten.
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Kita-Skandal im „Spatzennest“: Die Einrichtung in Altenburg.
dpa Kita-Skandal im „Spatzennest“: Die Einrichtung in Altenburg.

Altenburg - Unglaubliches soll sich vor zwei Jahren im „Spatzennest“ in Altenburg in Thüringen abgespielt haben: Während die Eltern ihre Kinder in in guten Händen glaubten, sollen die Krippenkinder zum Mittagsschlaf eingeschnürt und ihr Gesicht mit Tüchern bedeckt worden sein. Von den Erzieherinnen selbst. Auch sei Kindern gegen ihren Willen Essen eingeflößt worden, das sie zuvor schon wieder ausgespuckt hatten.

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Ab diesem Mittwoch müssen sich vier Erzieherinnen deswegen vor dem Amtsgericht verantworten. Die Anklage wirft ihnen Misshandlung Schutzbefohlener, Nötigung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vor – insgesamt geht es um 58 Fälle. Die Kinder waren bis zu zwei Jahre alt.

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Eine Praktikantin zeigte in der Schule die Fessel-Bilder

Bekanntgeworden waren die Vorwürfe im Herbst 2012, in den Medien wurde deutschlandweit vielfach über den „Kita-Skandal“ berichtet. Eine Praktikantin des Kindergartens hatte die Missstände ans Licht gebracht. Sie musste nach dem Praktikum in der Schule eine Präsentation über ihre Arbeit vorführen. Dort zeigte sie die erschreckenden Bilder der fixierten Kinder unter der Überschrift „So müssen die Kinder schlafen“.

Daraufhin waren die Erzieherinnen entlassen worden, was nach einer Verhandlung am Arbeitsgericht Gera zunächst in Freistellungen abgemildert wurde. Der Ausgang des heute gestarteten Verfahrens entscheidet über die berufliche Zukunft der Frauen.

Die Erzieherinnen wollten sie „sanft“ einschlafen lassen

In dem Verfahren hatten die Frauen bestritten, den Kindern geschadet zu haben. Sie hätten unruhigen Kindern lediglich helfen wollen, „sanft in den Schlaf zu kommen“. Dazu seien die Kinder gepuckt, also in Decken eingewickelt worden. Eine Praxis, die auch von Hebammen empfohlen werde. Die Decken seien nach dem Einschlafen wieder gelockert worden und die Tücher nie auf das komplette Gesicht, sondern nur zur Verdunkelung auf die Augen gelegt worden. So die Version der angeklagten Kindergärtnerinnen.

Der Geschäftsführer des Trägers der Einrichtung, Volker Kibisch sagte damals: „Wir sind völlig geschockt, dass so etwas in unserer Einrichtung passieren konnte.“ Eine Anweisung, die Kinder auf diese Weise ruhig zu stellen, habe es nicht gegeben, beteuerte Kibisch. Das Bildungsministerium in Thüringen hatte damals erklärt, dass das Verhalten der Erzieherinnen den Grundsätzen der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung widerspreche. Das Ministerium hatte dem Träger untersagt, die Frauen weiter in der Kinderbetreuung einzusetzen und andernfalls mit dem Entzug der Betriebserlaubnis gedroht.

Dass der Prozess erst jetzt – fast zweieinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorfälle – verhandelt wird, liegt unter anderem daran, dass der ursprünglich zuständige Richter den Angaben nach längere Zeit krank war und das Gericht inzwischen verlassen hat. Daher habe sich ein anderer Richter des Falles annehmen und einarbeiten müssen.

Zudem haben für die Richter Strafverfahren, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sitzen, Vorrang. Insgesamt sind drei Verhandlungstage in dem Kita-Fall anberaumt. Das Urteil soll am 20. April fallen.

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