Erste Zivilprozesse um Sparkassen-Einbruch starten

Nach dem filmreifen Einbruch in die Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025 verlangen die ersten geschädigten Kunden Schadenersatz. In zwei Klagen am Landgericht Essen geht es um hohe Summen.
dpa |
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Die Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschädigten und Sparkasse dürften sich lange hinziehen. (Archivbild)
Die Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschädigten und Sparkasse dürften sich lange hinziehen. (Archivbild) © Christoph Reichwein/dpa
Gelsenkirchen/Essen

Nach dem spektakulären Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen vor fast einem halben Jahr beginnen nun die ersten beiden Zivilprozesse. Vor dem Landgericht Essen fordern zwei Kunden Schadenersatz. Im ersten Verfahren an diesem Mittwoch (14.00 Uhr) wird die Klage einer Kundin verhandelt, die 391.000 Euro von der Sparkasse für gestohlenes Bargeld und Schmuck aus ihrem aufgebrochenen Schließfach verlangt. 

Direkt im Anschluss (14.30 Uhr) befasst sich das Gericht mit der Forderung eines Kunden über knapp 49.000 Euro für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck. Nach Weihnachten waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem gewaltigen Spezialbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.

Die Kläger werfen der Bank gravierende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor und verlangen volle Haftung für ihren Schaden. Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Zudem wird über den Inhalt der Schließfächer gestritten.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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