Erpressung von Haribo: Haftstrafe für Rentner in Geldnot

Im Portemonnaie hatte der Rentner nur noch drei Euro, so berichtet er. In dieser Geldnot will er auf die Idee gekommen sein, den Süßwarenhersteller Haribo zu erpressen. Nun muss er für mehr als drei Jahre in Haft.
von  dpa/AZ
Der Angeklagte Heinrich Peter T. und sein Anwalt Thomas Ohm warten im Landgericht in Bonn auf den Beginn des Prozesses. Der angeklagte Rentner aus Dortmund soll Haribo, Kaufland und Lidl erpresst haben.
Der Angeklagte Heinrich Peter T. und sein Anwalt Thomas Ohm warten im Landgericht in Bonn auf den Beginn des Prozesses. Der angeklagte Rentner aus Dortmund soll Haribo, Kaufland und Lidl erpresst haben. © Henning Kaiser/dpa

Im Portemonnaie hatte der Rentner nur noch drei Euro, so berichtet er. In dieser Geldnot will er auf die Idee gekommen sein, den Süßwarenhersteller Haribo zu erpressen. Nun muss er für mehr als drei Jahre in Haft.

Bonn - Wegen versuchter Erpressung des Süßwarenherstellers Haribo und der Supermarktketten Lidl und Kaufland hat das Landgericht Bonn einen Rentner zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Tat liege "im Bereich der Schwerkriminalität", begründete das Gericht am Montag das Strafmaß. Der 74-Jährige hatte dem Urteil zufolge zunächst Lidl mit der Vergiftung von Lebensmitteln gedroht. Als das Unternehmen nicht reagierte, habe er Haribo und Kaufland ins Visier genommen und den Einsatz von Zyankali angekündigt. Zugleich habe der Mann aus Dortmund seine Forderungen auf eine Million Euro in der Internet-Währung Bitcoin erhöht. In die Tat umgesetzt hat der Rentner seine Drohungen nicht. Es bestand laut Anklage keine Gefahr für die Verbraucher.

Der Rentner hatte im Prozess eingeräumt, seit August 2016 unter anderem mit der Vergiftung von Gummibärchen und Tiefkühlpizza gedroht zu haben - aus Geldnot und wegen hoher Schulden. Als er sich zu der Tat entschloss, habe er nur noch rund drei Euro im Portemonnaie gehabt. Die Firmen zahlten jedoch nicht, sondern schalteten die Polizei ein. Sein Verteidiger kündigte an, Revision einzulegen.

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