Entschädigung für türkische Mieter wegen Diskriminierung

Weil er zwei türkische Mieter wegen ihrer Herkunft diskriminiert hat, muss ein Vermieter in Berlin 30 000 Euro Entschädigung zahlen.
dpa |
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Berlin - Die beiden langjährigen Bewohner aus dem Stadtteil Kreuzberg hatten geklagt, weil sie sich nach der zweiten Mieterhöhung im Vergleich mit deutschen Nachbarn im selben Haus benachteiligt fühlten, wie das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg am Mittwoch mitteilte. Deutschen Nachbarn war die Miete trotz vergleichbarer Wohnungsausstattung nicht zum zweiten Mal erhöht worden. Der Türkische Bund Berlin-Brandenburg begrüßte die Entscheidung als "wegweisend".

Der Vermieter hatte nach Angaben des Gerichts nach dem Kauf des Mehrfamilienhauses zunächst allen Parteien die Miete erhöht. Eine zweite Mieterhöhung sandte er dann aber nur an die türkischen und arabischen Familien im Haus, obwohl alle Wohnungen in Größe und Ausstattung laut Gericht vergleichbar waren.

Das Amtsgericht kam zu dem Schluss, dass der Vermieter mit seinem Verhalten gegen das "Verbot der Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft" verstoßen habe - und sprach beiden Klägern deshalb jeweils 15 000 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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