Ende des Luxair-Prozesses naht

20 Menschen starben, als 2002 wegen schwerer Flugfehler ein Luxair-Flugzeug abstürzte. Seit Oktober läuft in Luxemburg ein Prozess zum Unglück – nun wird das Urteil erwartet.
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Rettungshelfer stehen am 06.11.2002 am Wrack einer Maschine vom Typ Fokker 50 der Luxair, die bei Niederanven abgestürzt ist. Der Flug der Luxair-Maschine von Berlin nach Luxemburg  endete mit einer tödlichen Katastrophe.
dpa Rettungshelfer stehen am 06.11.2002 am Wrack einer Maschine vom Typ Fokker 50 der Luxair, die bei Niederanven abgestürzt ist. Der Flug der Luxair-Maschine von Berlin nach Luxemburg endete mit einer tödlichen Katastrophe.

20 Menschen starben, als 2002 wegen schwerer Flugfehler ein Luxair-Flugzeug abstürzte. Seit Oktober läuft in Luxemburg ein Prozess zum Unglück – nun wird das Urteil erwartet.

Luxemburg – Am Dienstag (27. März) will das Bezirksgericht in Luxemburg-Stadt den bisher längsten Prozess im Großherzogtum beenden. Angeklagt sind sieben Mitarbeiter der luxemburgischen Fluggesellschaft Luxair.

Ihnen werden fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Verstöße gegen Flugverkehrsregeln vorgeworfen. Die Maschine war auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg, als sie am 6. November 2002 kurz vor dem Zielflughafen zerschellte.

Unter den Toten waren 15 Deutsche. Nur zwei Menschen überlebten den Absturz: der Pilot und ein französischer Passagier. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Gerichtsverhandlung für den heute 36-jährigen Piloten eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren sowie eine Geldstrafe gefordert.

Ihm werden schwere Fehler zur Last gelegt. So soll er kurz vor dem Absturz die Schubhebel der Fokker 50 nach hinten gezogen haben, um rasch an Tempo und Höhe zu verlieren. Die gewählte Propellerstellung – die einer Art Schubumkehr gleichkommt – darf aber nur am Boden zum starken Abbremsen benutzt werden.

Die Folge: Die Maschine war nicht mehr kontrollierbar und stürzte aus 200 Metern Höhe bei Niederanven in die Tiefe. Für einen ehemaligen Luxair-Technikleiter wurden im Prozess zwei Jahre Haft und für zwei Flugzeugmechaniker 18 Monate Haft gefordert. Alle Strafen könnten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zur Bewährung ausgesetzt werden.

Für die drei Ex-Generaldirektoren wurde Freispruch beantragt. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch für ihre Mandanten, da der Absturz ausschließlich auf technische Ursachen zurückzuführen sei. Anders als nach deutschem Recht können in Luxemburg auch Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Gerichtsverhandlung hatte am 8. Dezember geendet. „Es war ein Mammutprozess“, sagt der Sprecher der luxemburgischen Justiz, Henri Eippers, mit Blick auf die 33 Verhandlungstage. Der Prozess habe erst fast neun Jahre nach dem Unglück begonnen, weil tausende Dokumente ausgewertet und technische Details analysiert werden mussten.

Einsprüche, Anträge und angeforderte Gutachten verzögerten immer wieder den Prozessstart. Entsprechend fällt auch das Urteil aus: Es werde 300 bis 400 Seiten umfassen, sagte Eippers.

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