Elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen im Müll

Überproduktion, Mindesthaltbarkeitsdaten und Ernährungsarmut: Was hinter der Verschwendung von Lebensmitteln steckt und warum das "Containern" weiterhin nicht legal ist.
dpa |
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Noch immer landen in Deutschland viel zu viele Lebensmittel im Hausmüll. (Symbolbild)
Noch immer landen in Deutschland viel zu viele Lebensmittel im Hausmüll. (Symbolbild) © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
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Berlin

In Deutschland werden nach Auffassung von Landwirtschaftsminister Alois Rainer zu viele Lebensmittel in den Hausmüll geworfen. "Allein in Deutschland sind es jedes Jahr fast elf Millionen Tonnen", sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Nur gemeinsam können wir es schaffen, diese immense Verschwendung wertvoller Ressourcen zu reduzieren." Nach Angaben seines Ministeriums entfallen 60 Prozent der weggeworfenen Lebensmittel auf private Haushalte.

An diesem Montag beginnt eine bundesweite Aktionswoche "Zu gut für die Tonne", um Menschen für dieses Problem zu sensibilisieren. Erste Veranstaltungen sollte es bereits am Wochenende geben. 

Was die Verbraucherzentralen dazu sagen

Aus Sicht der Verbraucherzentralen in Deutschland wäre es sinnvoll, wenn Lebensmittelabfälle gar nicht erst entstehen würden. Doch Überproduktion und Überangebot seien an der Tagesordnung. "Lebensmittel mit Mindesthaltbarkeitsdatum werden bis zu fünf Tagen vor Erreichen des Datums aus den Regalen entfernt und entsorgt", teilte der Bundesverband mit.

Zugleich gebe es Bedürftige, die Essen aus Containern holten, weil sie sich den Einkauf nicht mehr leisten können. Das wird gemeinhin als "Containern" bezeichnet. "Ernährungsarmut ist in Deutschland bittere Realität", konstatieren die Verbraucherzentralen auf ihrer Webseite zu diesem Thema.

Kein neuer Anlauf für Legalisierung des "Containerns"

Vor zwei Jahren gab es von der damaligen Bundesregierung einen Anlauf, um das "Containern" weitgehend zu legalisieren. Allerdings konnten sich die Bundesländer nicht auf eine einheitliche Linie verständigen.

Eine Einstimmigkeit wäre aber erforderlich gewesen, "weil die vorgeschlagene Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren in den Zuständigkeitsbereich der Länder fiel", sagte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Seinen Angaben zufolge plant das Fachressort derzeit keine neue Initiative zu diesem Thema.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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