Eislingen: Lebenslang ins Gefängnis?

Es war eine Tat aus Habgier, behauptet die Staatsanwältin – und deshalb müsse der 19-Jährige wie ein Erwachsener verurteilt werden. die Forderung vor dem Ulmer Landgericht: lebenslänglich.
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Die Särge der vier Opfer von Eislingen
dpa Die Särge der vier Opfer von Eislingen

ULM - Es war eine Tat aus Habgier, behauptet die Staatsanwältin – und deshalb müsse der 19-Jährige wie ein Erwachsener verurteilt werden. die Forderung vor dem Ulmer Landgericht: lebenslänglich.

Sie plädierte zudem dafür, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit könnte eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen werden. Sein 20-jähriger Freund soll wegen Mordes eine Jugendstrafe von zehn Jahren bekommen. Das Urteil wird am kommenden Mittwoch erwartet.

In der Nacht auf Karfreitag vergangenen Jahres sollen die beiden Männer zunächst die beiden älteren Schwestern des einen Angeklagten beim Fernsehen im Bett erschossen haben. Danach sollen sie die ahnungslosen Eltern in einer Gaststätte besucht und mit ihnen friedlich geplaudert haben. Kurze Zeit später hätten die Schulfreunde das Lokal wieder verlassen und seien an den Tatort zurückgekehrt. Dort warteten sie nach den Worten der Staatsanwältin auf die Eltern und erschossen sie bei deren Rückkehr.

Die Staatsanwältin warf beiden Angeklagten vor, geschossen zu haben. Der heute 20-jährige Frederik B. habe zunächst gestanden, der Sohn der getöteten Familie, Andreas H., habe die Schwestern und den Vater allein erschossen. Er selber habe auf die Mutter gefeuert. In der Verhandlung habe er hingegen eingeräumt, alle Schüsse allein auf Bitten seines Freundes abgegeben zu haben.

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