Deutsche, antreten zum Durchzählen!

Die letzte Runde führte zu heftigem Streit: Eine große Bürgerbewegung stellte sich gegen die Volkszählung von 1987. Nun fordert die EU einen neuen Zensus. Die Bundesregierung schuf die rechtlichen Grundlagen.
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Schon Maria und Josef wussten, dass eine Volkszählung so ihre Probleme mit sich bringt.
dpa Schon Maria und Josef wussten, dass eine Volkszählung so ihre Probleme mit sich bringt.

Die letzte Runde führte zu heftigem Streit: Eine große Bürgerbewegung stellte sich gegen die Volkszählung von 1987. Nun fordert die EU einen neuen Zensus. Die Bundesregierung schuf die rechtlichen Grundlagen.

Nach mehr als 20 Jahren wird es 2011 wieder eine Volkszählung geben. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den Entwurf für ein Zensusgesetz und setzte damit Vorgaben der Europäischen Union (EU) um. Diese schreiben eine Volks- und Wohnungszählung in allen Mitgliedstaaten für 2011 vor.

Neu ist das Verfahren: Nur ein Teil der Bevölkerung wird befragt. Daneben werden Daten, die in den Melderegistern und etwa bei der Bundesagentur für Arbeit schon vorhanden sind, herangezogen und an das Bundesamt für Statistik übermittelt. Die direkte Befragung aller Wohnungs- und Gebäudeeigentümer in Deutschland sowie die stichprobenartige Befragung von Haushalten fallen in die Zuständigkeit der Landesämtern für Statistik. Auch wenn dabei weniger als ein Drittel der Bevölkerung tatsächlich befragt wird, ist der Aufwand enorm. Allein die Fragebögen an die 17,5 Millionen Haus- und Wohnungseigentümer stapeln sich zu einen Turm von 14 Kilometer Höhe. Mit dem Zensus müssen die Behörden einen Pflichtkatalog der EU abarbeiten. Verlangt werden Daten zu Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und -Staat, Beruf, Erwerbsstatus, Arbeitsort, Haushaltsgröße, Familientyp und -größe sowie die Angaben zu Gebäudegröße, -alter und -nutzung, Zahl der Bewohner und Art der Ausstattung.

«Inventur der Bevölkerung»

Trotz der Datenfülle haben sich die deutschen Statistiker das ehrgeizige Ziel gesetzt, 18 Monate nach einem Stichtag im Mai 2011 - also etwa Ende 2012 - erste Ergebnisse des Zensus vorzulegen. Die EU will die Daten erst dreieinhalb Jahre nach dem Stichtag vorliegen haben. Die Kosten der «Inventur der Bevölkerung» werden auf 500 Millionen Euro geschätzt. Die amtlich erfasste Einwohnerzahl dient dem Staat zu vielen Zwecken. Sie ist Richtgröße etwa für den Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden, Grundlage für den Zuschnitt von Wahlkreisen und dient etwa den Gemeinden als Planungsgröße für die Infrastruktur. (dpa)

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