Der Schnüffel-Chef: Es gibt Grenzen
Macht der Mitarbeiter blau? Vorgesetzte dürfen ihre Angestellte nur dann überwachen, wenn es einen Verdacht gibt.
Einen Detektiv auf einen Mitarbeiter ansetzen? Das dürfen Chefs nur dann, wenn es einen konkreten Verdacht und entsprechende Fakten gibt, dass der Angestellte seine Pflichten in schwerem Maß verletzt. Wie etwa, wenn er krank macht oder klaut. Aber eben nur in solchen harten Fällen. Das hat nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Damit hat das Gericht Grenzen für die heimliche Beobachtung von Mitarbeitern gesetzt.
Frau bekommt Schmerzensgeld - aber nur 1000 Euro
Wenn die Überwachung unzulässig ist, bekommt der Ausspionierte Schmerzensgeld. Die Forderung in fünfstelliger Höhe einer Klägerin, um die es in dem Fall ging, lehnte das Gericht allerdings ab. Die Sekretärin aus Münster hatte geklagt, weil ihr früherer Chef sie observieren ließ. Er dachte, sie täuschte nur vor, krank zu sein. Deswegen setzte er mehrere Tage einen Detektiv auf die Frau an.
Ihre Forderung für die Bespitzelung: 10 500 Euro Schmerzensgeld. Damit war sie schon beim Landesarbeitsgericht Hamm gescheitert. Die Vorinstanz hatte ihr lediglich ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zugesprochen. Das hat das Bundesarbeitsgericht nun für ausreichend bestätigt.
Überwachung von Mitarbeitern
Arbeitgebern ist es grundsätzlich untersagt, ihre Mitarbeiter ständig zu überwachen. Denn das verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wollen sie es ausnahmsweise dennoch machen, ist das nur in engen Grenzen möglich. Außerdem brauchen sie in der Regel die Zustimmung des Betriebsrats.
Unzulässig sei die Überwachung durch Detektive auch, wenn die Überwachung an Stalking grenzt. Bei Überwachung mit Kameras am Arbeitsplatz müssen Mitarbeiter unterscheiden, erläutert Meier. Weitgehend zulässig ist die Überwachung öffentlich zugänglicher Räume aus Sicherheitsgründen. Das können zum Beispiel Geschäftsräume mit Kundenverkehr sein. Der Arbeitgeber muss dann auf die Überwachung deutlich und sichtbar hinweisen.
Außerdem darf das Personal nicht permanent bei der Arbeit gefilmt werden. Eine verdeckte Überwachung von Arbeitnehmern ist verboten. Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber dann heimlich filmen, wenn er etwa eine Straftat aufklären will.
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