Der Kannibale, der sich schämt
Der 26-jährige Jan O. soll die beiden Teenager Nina (14) und Tobias (13) bestialisch ermordet haben. Der Staatsanwalt schildert vor Gericht neue, grausame Details.
Göttingen - Den Paukenschlag hatte es schon ein paar Tage vor dem Prozess gegen den mutmaßlichen DoppelmörderJan O. zeige derzeit durchaus „Reue und Scham”, sagte Fischer zu Verhandlungsbeginn: „Wenn der Prozess vorbei ist, wird er definitiv auch erleichtert sein.”
Die beiden Jugendlichen verschwanden Mitte November 2010. Nina wurde eine Woche später tot gefunden – in einem Wäldchen ganz in der Nähe des Ortes. Ganz in der Nähe entdecken die Polizisten kurz darauf auch die Leiche von Tobias – auch er grausam getötet.
Später rekonstruiert die Polizei die beiden Bluttaten: Jan O. hatte die 14-Jährige in dem Wald vergewaltigen wollen. Doch sie wehrte sich. Der Täter geriet in Rage, würgte sie, trat sie, schlug sie mit einer vollen Bierflasche, bevor er sie mit Messerstichen tötete. Das war bereits zu dem Zeitpunkt, als Ninas Mutter ihre Tochter als vermisst meldet.
Jan O. unternimmt einen zweiten Versuch, eine junge Frau zu vergewaltigen: Opfer ist der 13-Jährige, den der Täter für ein Mädchen hält. Als er seinen Irrtum bemerkt, würgt Jan O. den Buben, sticht auch auf ihn mehrmals mit dem Messer ein. Der mutmaßliche Täter wird wenig später gefasst.
Schockierend dann Anfang April sein schriftliches Geständnis: Laut Staatsanwalt habe Jan O. der noch lebenden Nina Blut aus den Wunden gesaugt, sie in die Zunge und in eine Zehe gebissen. Eine Wunde am Hals des toten Mädchens habe er weiter aufgebissen, dabei auch ein Stück Fleisch im Mund gehabt. Auch in den folgenden Tagen sei er immer wieder zu der Leiche zurückgekehrt, um sich durch weitere Verletzungen an dem schon leblosen Körper sexuell zu befriedigen. Das alles hat Jan O. bereits gestanden – sowohl in seinen Vernehmungen als auch schriftlich.
Laut einem psychiatrischen Gutachten war Jan O. zum Zeitpunkt der Taten nur eingeschränkt steuerungsfähig. Der 26-Jährige könnte deshalb entweder zu Sicherungsverwahrung verurteilt werden oder in eine psychiatrische Klinik kommen.
Die Staatsanwaltschaft sagte, der Angeklagte habe die Taten „zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes , heimtückisch und grausam” begangen. Er bescheinigte Jan O. „seelische Abartigkeit”.
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