Christina Blocks Verteidiger stellt 840 Seiten Beweisanträge

Der Prozess um die Entführung der Block-Kinder soll nach dem Willen des Gerichts dem Ende entgegengehen. Doch jetzt gibt es neue Beweisanträge - und einen andauernden Streit um Interview-Äußerungen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Der Verteidiger von Christina Block hat neue Beweisanträge im Umfang von 840 Seiten vorgelegt.
Der Verteidiger von Christina Block hat neue Beweisanträge im Umfang von 840 Seiten vorgelegt. © Christian Charisius/dpa-Pool/dpa
Hamburg

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder haben die Verteidiger zahlreiche neue Beweisanträge gestellt. 860 Seiten an Anträgen seien in der Nacht zum Mittwoch beim Landgericht Hamburg eingegangen, sagte die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. Allein 840 Seiten seien vom Anwalt Ingo Bott gekommen, der die Mutter der Kinder, Christina Block, verteidigt. Die Strafkammer hatte eine Frist für weitere schriftliche Beweisanträge bis zum 28. Oktober gesetzt. 

Die Hamburger Unternehmerin Christina Block (53) ist angeklagt, nach einem Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Vaters in Süddänemark nach Deutschland zu entführen. Sie bestreitet das. Es gibt sechs weitere Angeklagte, darunter Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling. Der frühere Sportmoderator bestreitet ebenfalls, etwas Unrechtes getan zu haben.

Weil die neuen Beweisanträge den Prozessbeteiligten zum Lesen außerhalb der Hauptverhandlung gegeben werden sollen, unterbrach die Richterin die Verhandlung für eine zweistündige Pause, um eine Liste der Anträge zu erstellen.

Streit um Tonaufzeichnungen nicht thematisiert

Das Beschwerdeverfahren um die Sicherstellung von Tonaufnahmen bei einer "Zeit"-Journalistin kam nicht zur Sprache. Ende September war ein Podcast mit dem Titel "Zeit Verbrechen: House of Block" veröffentlicht worden. Darin waren Aufzeichnungen von Gesprächen zu hören, die Journalistin den Angaben zufolge zwei Wochen nach der Entführung der beiden Kinder von Christina Block aus Dänemark mit der Familie des Vaters führte.

Zu Wort kommen neben Blocks Ex-Mann Stephan Hensel und dessen neuer Ehefrau Astrid Have auch die damals 13 Jahre alte Tochter sowie die älteste gemeinsame Tochter von Block und Hensel, die mit Einverständnis der Mutter bei dem Vater lebt. 

Sicherstellung teilweise rechtswidrig

Auf Beschwerden der "Zeit" und der Journalistin änderte das Gericht seine Entscheidung ab. Es beschränkte die Sicherstellung auf die Tonaufzeichnungen der Gespräche, die am 15. und 16. Januar 2024 mit Hensel, Have und der entführten Tochter geführt wurden. Christina Block hatte die beiden Kinder auf gerichtliche Anordnung am 5. Januar 2024 an den Vater zurückgeben müssen.

Die Sicherstellung von Aussagen der ältesten Tochter von Block und Hensel erklärte die Kammer für rechtswidrig, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. 

Ob die verbleibenden Aufzeichnungen nun im Prozess als Beweismittel verwendet werden dürfen, soll das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden. Für den Fall, dass die Beschwerden zurückgewiesen werden, könnte sich der Prozess verlängern. Bislang hat die Kammer 15 weitere Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.