Christina Blocks Verteidiger stellt 840 Seiten Beweisanträge
Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder haben die Verteidiger zahlreiche neue Beweisanträge gestellt. 860 Seiten an Anträgen seien in der Nacht zum Mittwoch beim Landgericht Hamburg eingegangen, sagte die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. Allein 840 Seiten seien vom Anwalt Ingo Bott gekommen, der die Mutter der Kinder, Christina Block, verteidigt. Die Strafkammer hatte eine Frist für weitere schriftliche Beweisanträge bis zum 28. Oktober gesetzt.
Die Hamburger Unternehmerin Christina Block (53) ist angeklagt, nach einem Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Vaters in Süddänemark nach Deutschland zu entführen. Sie bestreitet das. Es gibt sechs weitere Angeklagte, darunter Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling. Der frühere Sportmoderator bestreitet ebenfalls, etwas Unrechtes getan zu haben.
Weil die neuen Beweisanträge den Prozessbeteiligten zum Lesen außerhalb der Hauptverhandlung gegeben werden sollen, unterbrach die Richterin die Verhandlung für eine zweistündige Pause, um eine Liste der Anträge zu erstellen.
Streit um Tonaufzeichnungen nicht thematisiert
Das Beschwerdeverfahren um die Sicherstellung von Tonaufnahmen bei einer "Zeit"-Journalistin kam nicht zur Sprache. Ende September war ein Podcast mit dem Titel "Zeit Verbrechen: House of Block" veröffentlicht worden. Darin waren Aufzeichnungen von Gesprächen zu hören, die Journalistin den Angaben zufolge zwei Wochen nach der Entführung der beiden Kinder von Christina Block aus Dänemark mit der Familie des Vaters führte.
Zu Wort kommen neben Blocks Ex-Mann Stephan Hensel und dessen neuer Ehefrau Astrid Have auch die damals 13 Jahre alte Tochter sowie die älteste gemeinsame Tochter von Block und Hensel, die mit Einverständnis der Mutter bei dem Vater lebt.
Sicherstellung teilweise rechtswidrig
Auf Beschwerden der "Zeit" und der Journalistin änderte das Gericht seine Entscheidung ab. Es beschränkte die Sicherstellung auf die Tonaufzeichnungen der Gespräche, die am 15. und 16. Januar 2024 mit Hensel, Have und der entführten Tochter geführt wurden. Christina Block hatte die beiden Kinder auf gerichtliche Anordnung am 5. Januar 2024 an den Vater zurückgeben müssen.
Die Sicherstellung von Aussagen der ältesten Tochter von Block und Hensel erklärte die Kammer für rechtswidrig, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte.
Ob die verbleibenden Aufzeichnungen nun im Prozess als Beweismittel verwendet werden dürfen, soll das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden. Für den Fall, dass die Beschwerden zurückgewiesen werden, könnte sich der Prozess verlängern. Bislang hat die Kammer 15 weitere Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt.
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