"Bück dich hoch": Mann wegen Facebook gekündigt

Weil ein Mann aus Rödinghausen auf Facebook auf den Hit der Band Deichkind "Bück dich hoch" verweist, ist sein Arbeitgeber empört - und kündigt ihm laut "Westfalen-Blatt".  
von  az

Weil ein Mann aus Rödinghausen auf seiner Facebook-Seite auf den Hit der Band Deichkind "Bück dich hoch" verweist, ist sein Arbeitgeber empört - und kündigt ihm laut "Westfalen-Blatt".

Rödinghausen - Ein Möbelzulieferer hat einem seiner Mitarbeiter laut "Westfalen-Blatt" außerordentlich gekündigt, weil er auf seinem Facebook-Profil auf einen Song der Band "Deichkind" verlinkt hatte. Dessen Titel: "Bück dich hoch". Da er - unter anderem für einige Mitarbeiter und Mitarbeiter von Zulieferfirmen sichtbar - dazu geschrieben habe: "Bück dich hoch!!! Hm, mal überlegen. Wieso gefällt mir ausgerechnet das Lied von Deichkind, my friends!!!", könne das nur so verstanden werden, der Mann setze die Arbeitsbedingungen, die in dem Lied besungen werden, mit jenen seiner Firma gleich, zitierte die Zeitung aus der Kündigung.

"Bück dich hoch! Mach dich beim Chef beliebt! Bück dich hoch! Auch wenn es dich verbiegt!" oder "Fleißig Überstunden, ganz normal! Bück dich hoch. Unbezahlt, scheiß egal, keine Wahl!" sind unter anderem Passagen aus besagtem Hit.

Die Kündigung soll dann folgendermaßen begründet worden sein: Weil der Mann seiner Firma '"menschenverachtende Arbeitsbedingungen vorwirft, bei denen die Mitarbeiter aus unserer reinen Profitgier unter Gefährdung ihrer Gesundheit ausgebeutet werden", wirft die ihm nun vor, er hätte "eventuelle Missstände zunächst innerbetrieblich" klären sollen, bevor er "sie in einer unangemessenen Art und Weise über Facebook" veröffentlichte. Schließlich habe er gewusst, wer die Äußerungen wahrnehmen könne, hieß es in dem Kündigungsschreiben laut Westfalen-Blatt weiter.

Der Mann will laut der Zeitung dagegen vor Gericht ziehen. Am 1. Juni soll das Herforder Arbeitsgericht die Streitparteien für den 1. Juni zu einem Gütetermin geladen haben. Falls es keine Einigung gebe, soll das Gericht bei einem späteren Kammertermin entschieden werden, so das Westfalen-Blatt.

 

 

 

 

 

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