Brutzeln auf Balkonien
MÜNCHEN - Daheim mit Freunden grillen – das macht im Frühling Laune. Es sei denn, die Nachbarn fühlen sich durch Lärm oder Geruch belästigt. Gerade dann sollten Sie Ihre Rechte kennen
Endlich schönes Wetter, Balkonsaison. Jetzt wird wieder draußen gesessen, gesonnt, gelacht, gefeiert. Und gegrillt. Schätzungsweise bis zu 90 Millionen Mal im Jahr werfen die Bundesbürger ihren Grill an, meist spontan, nach Wetterlage.
Und wenn die Wurst schön brutzelt, der Rauch zum Nachbarn rüber zieht und die Stimmung ausgelassen ist, wird millionenfach gestritten. Meist über Lärm und Gerüche, aber auch über Wäschespinnen und Blumenkästen. „Rücksicht und Toleranz sind das beste Rezept, um Ärger von vornherein zu umgehen", sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbunds.
Was ist eigentlich auf dem eigenen Balkon erlaubt? Und wann hat der Nachbar wirklich ein Wörtchen mitzureden? Die AZ klärt für Sie die wichtigsten Fragen.
Was sagt das Mietrecht? Wer eine Wohnung oder ein Haus mit Balkon hat, darf diesen grundsätzlich so nutzen wie er will. Er gehört zur Bleibe dazu. Das gilt auch für Terrasse oder Garten. Das heißt: Der Mieter oder Eigentümer kann dort Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufstellen. Er darf am Balkon Rankgitter, Sichtschutz und Blumenkästen anbringen, auch außen, solange sie richtig befestigt sind. Er darf am Balkon die Wäsche trocknen, Gäste empfangen, mit Freunden zusammen sitzen, Kaffee trinken, reden, lachen und auch rauchen.
Wann dürfen Nachbarn meckern? Die Grenze der freien Verfügung ist immer dann erreicht, wenn Nachbarn gestört oder die Rechte des Hauseigentümers beeinträchtigt werden, so der Mieterbund. Wer den Balkon am Abend als Disko nutzt oder in einen Schrottplatz verwandelt, muss sich Beschwerden gefallen lassen, weil das keine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache mehr ist. Schimpft der Nachbar unten über wuchernde Pflanzen, die stark über die Brüstung hinaus wachsen, für zu viel Schatten und Dreck von oben sorgen, muss der Blumenfreund die Blütenpracht stutzen. Nachbarn müssen es dagegen dulden, wenn hin und wieder von oben ein Blatt auf den Balkon fällt oder der Bewohner nebenan im Freien raucht.
Wie steht es ums Grillen? Auf Balkon, Terrasse und im Garten darf nach Herzenslust gegrillt werden – solange es nicht ausdrücklich im Mietvertrag verboten ist. Und solange der Rauch vom Holzkohlegrill nicht in Nachbarwohnungen zieht und stört. Bislang entschieden die Gerichte in der nationalen Streitfrage „Grillen, ja oder nein und wie oft?" eher großzügig. Mal gaben Richter ganz praktische Tipps, wie sich mit Aluschalen, Folien und anderen Mitteln die Qualmentwicklung in den Griff kriegen lässt. Mal erwarteten sie von verärgerten Nachbarn schlicht mehr Toleranz. Zeitliche Vorgaben, dass man beispielsweise nur ein Grillvergnügen pro Monat haben darf, seien reine Einzelfallentscheidungen, betont Ropertz.
Darf ein Vermieter das Balkon-Barbecue verbieten? Ja, aber nur von vornherein per Mietvertrag. Halten sich Bewohner von Mehrfamilienhäusern nicht an das Grillverbot, können sie abgemahnt und im Wiederholungsfall fristlos gekündigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf Holzkohle oder Elektrogrill gebrutzelt wird. Der Bannspruch darf aber nicht im Nachhinein, etwa als Anhang zum langjährigen Mietvertrag präsentiert werden. Umstritten ist, ob es als Vorschrift in der Hausordnung durchsetzbar ist. Der Mieterbund meint nein. Die Eigentümergemeinschaft Haus und Grund sieht es dagegen als rechtens an, wenn ein Vermieter Einschränkungen durch die Hausordnung verordnet.
Was ist mit Lärm? Hartnäckig halten sich Gerüchte wie: Jeder Bürger habe ein Recht auf Lärm und dürfe einmal im Monat oder dreimal im Jahr so richtig auf die Pauke hauen. „Das gehört ins Reich der Märchen", sagt Ropertz. Was allein zählt, und zwar ohne Ausnahme, sind die Landesimmissionsschutzgesetze. Und die schreiben klipp und klar vor: Ab 22 Uhr muss mit Lärm Schluss sein. Dann beginnt die Nachtruhe. Fenster und Türen gehören zugemacht. Dann darf aber auch drinnen nicht mehr weitergefeiert werden.
Berrit Gräber
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