Binz muss Vorwürfe gegen LNG-Terminalbetreiber entschärfen

Im Konflikt um das geplante LNG-Terminal an der Küste Rügens muss der Anwalt des Ostseebades Binz seine Vorwürfe gegen die Betreiber entschärfen. Das Landgericht München I untersagte dem von der Gemeinde beauftragten Juristen Reiner Geulen am Donnerstag mehrere Behauptungen, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte in dem einstweiligen Verfügungsverfahren die Deutsche Regas, die das Flüssiggas-Terminal plant und betreiben will.
dpa |
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Ein Kranschiff hebt nahe des Lubminer Industriehafens eine Tunnelbohrmaschine vom Meeresboden.
Ein Kranschiff hebt nahe des Lubminer Industriehafens eine Tunnelbohrmaschine vom Meeresboden. © Stefan Sauer/dpa
München

Nach der Entscheidung darf Geulen nicht mehr verbreiten, dass die Investoren in der Energiebranche bisher nicht in Erscheinung getreten seien und es am Firmensitz der Betreibergesellschaft Deutsche Regas in Bruchsal keine Geschäftstätigkeit gebe. Außerdem darf Geulen nicht mehr behaupten, dass der Geschäftsführer der Deutschen Regas Kapital beziehungsweise "Finanzkörperschaften" von den Cayman-Inseln nach Deutschland transferiert habe.

Das Gericht lehnte es jedoch ab, Geulen den Vorwurf des "intransparenten Finanzierungshintergrunds" gegen das LNG-Projekt komplett zu verbieten. Doch darf der Anwalt dabei keinen Zusammenhang mehr mit Kapitalgesellschaften auf den Cayman-Inseln herstellen.

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