Binz muss Vorwürfe gegen LNG-Terminalbetreiber entschärfen
Nach der Entscheidung darf Geulen nicht mehr verbreiten, dass die Investoren in der Energiebranche bisher nicht in Erscheinung getreten seien und es am Firmensitz der Betreibergesellschaft Deutsche Regas in Bruchsal keine Geschäftstätigkeit gebe. Außerdem darf Geulen nicht mehr behaupten, dass der Geschäftsführer der Deutschen Regas Kapital beziehungsweise "Finanzkörperschaften" von den Cayman-Inseln nach Deutschland transferiert habe.
Das Gericht lehnte es jedoch ab, Geulen den Vorwurf des "intransparenten Finanzierungshintergrunds" gegen das LNG-Projekt komplett zu verbieten. Doch darf der Anwalt dabei keinen Zusammenhang mehr mit Kapitalgesellschaften auf den Cayman-Inseln herstellen.
- Themen:
- Landgericht München I