Bewerbung nicht berücksichtigt - Beamtin will Schadenersatz
München - Vor dem Oberlandesgericht München verlangte die Regierungsrätin am Donnerstag für den entgangenen Verdienst seit 2001 eine Entschädigung von 156 000 Euro und die Feststellung womöglich noch drohender Schäden.
Die ehemalige Betriebsprüferin wurde nach ihrer Überzeugung von ihrer Behörde kaltgestellt, nachdem sie im Jahre 2000 einen Steuerskandal bei einem Rüstungsunternehmen aufgedeckt habe. Dies sei der wahre Grund für die Ablehnung ihrer Bewerbung gewesen.
Nach der damaligen Feststellung der Beamtin hatte die Firma Steuern in zweistelliger Millionenhöhe für Veräußerungsgewinne nicht abgeführt. Die Betriebsprüferin wehrte sich gegen die Anweisung, die Gewinne als nicht steuerpflichtig anzusehen - mit der Folge, dass ihr der Fall entzogen wurde. Danach sei es mit ihr beruflich "nur bergab gegangen", sagte die Beamtin, sie habe immer schlechtere Beurteilungen bekommen.
"Es ist etwas schief gelaufen, worunter Sie leiden", sagte der Vorsitzende Richter. Das aber sei Sache des Finanzministeriums. Der Richter riet der 59-Jährigen, nicht in der Vergangenheit zu leben. Sie solle sich Gedanken machen, welcher Aufgabe sie für die noch verbleibenden Jahre ihres Berufslebens gern nachgehen würde, und das Gespräch darüber suchen. Ein Behördenvertreter signalisierte Bereitschaft dazu. Über die Schadenersatzklage ist noch nicht entschieden, unter anderem steht die Frage der Verjährung nach Beamtenrecht im Raum. Am 29. Oktober will der Senat eine Entscheidung treffen.