Bewährungsstrafe für Heim-Erzieher gefordert
Lübben - Das forderte die Staatsanwaltschaft Cottbus nach einem Geständnis des 29-Jährigen am Dienstag. Zudem soll der Mann eine Geldauflage von 1000 Euro zahlen.
Der Angeklagte hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem Amtsgericht Lübben zugegeben, im November 2013 zu einer Heimbewohnerin eine sexuelle Beziehung gehabt und mehrfach mit ihr geschlafen zu haben. Es habe sich um eine "Art Liebesverhältnis" zu der 15-Jährigen gehandelt, hieß es im Plädoyer von Staatsanwältin Jessica Hansen.
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Auf eine Vernehmung der Zeugin wurde nach dem Geständnis verzichtet. Ein Urteil sollte noch am Vormittag verkündet werden.
Der Haasenburg GmbH war im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis entzogen worden. Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft in rund 50 Verfahren Vorwürfe gegen Erzieher und Betreiber wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung.
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