Bewährungsstrafe für betrügerischen Bestatter

Ein Bestatter, der Aufträge für Seebestattungen nicht ausgeführt hat, ist wegen Betruges verurteilt worden. Das Amtsgericht Sangerhausen in Sachsen-Anhalt verhängte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren - sie wurde zur Bewährung ausgesetzt.
dpa |
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Sangerhausen - Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 56-Jährige in mindestens 29 Fällen bezahlte Aufträge nicht ausgeführt hatte. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt. Statt die Urnen im Meer zu versenken, hatte er diese in einem leerstehenden Haus in Stolberg im Harz abgestellt. Die 67 Gefäße waren im Dezember 2013 entdeckt worden. Sie stammen aus den Jahren 2011 und 2012.

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