Baby getötet – 30 Jahren Haft für Ex-Kita-Mitarbeiterin

Sie goss einem Baby Abflussreiniger in den Mund – nun wurde die junge Frau zu 30 Jahren Haft verurteilt. Das französische Gericht schließt aufgrund der Brutalität eine Entlassung vor 15 Jahren aus.
dpa |
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Sie goss einem Baby Abflussreiniger in den Mund – nun wurde eine junge Frau zu 30 Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild)
Sie goss einem Baby Abflussreiniger in den Mund – nun wurde eine junge Frau zu 30 Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild) © Patrick Seeger/dpa
Ain

Eine ehemalige Kita-Mitarbeiterin ist in Frankreich wegen der Tötung eines Babys mit dem säurehaltigen Reinigungsmittel Destop zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht im Département Ain im östlichen Zentralfrankreich sah es laut französischen Medien als erwiesen an, dass die Frau dem elf Monate alten Mädchen im Juni 2022 in Lyon vorsätzlich eine große Menge des Abflussreinigers in den Mund verabreicht und es dadurch getötet hat.

Die heute 29-Jährige hatte eingeräumt, dem Kind das Reinigungsmittel eingeflößt zu haben, bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Sie habe das Baby lediglich am Weinen hindern wollen, berichtete unter anderem auch der Fernsehsender "BFMTV". Das Kind starb nach Angaben der Anklage nach mehreren Stunden extremer Qualen.

In erster Instanz war die Angeklagte zu 25 Jahren Haft verurteilt worden, da eine Tötungsabsicht damals nicht angenommen worden war. Auf Antrag der Eltern des Opfers legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Das neue Urteil sieht zudem eine Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren vor. Das bedeutet: Frühestens nach 15 Jahren kann die Verurteilte die Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung oder Bewährung beantragen, vorher ist eine Freilassung ausgeschlossen.

Psychiatrische Gutachter bescheinigten der Frau zwar eine geistige Unreife, schlossen eine verminderte Schuldfähigkeit jedoch aus.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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