Autobahn-Maut in Italien steigt ab 1. Januar 2026

Italien erhöht 2026 die Maut auf seinen Autobahnen. Von den an die Inflation angepassten Tariferhöhungen ist auch eine bei Touristen beliebte Strecke betroffen.
dpa |
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Die Tarife steigen bei fast allen Autobahnmauten in Italien um durchschnittlich 1,5 Prozent. (Symbolfoto)
Die Tarife steigen bei fast allen Autobahnmauten in Italien um durchschnittlich 1,5 Prozent. (Symbolfoto) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn
Rom

Mit dem Beginn des neuen Jahres müssen sich Autofahrer in Italien auf höhere Kosten bei der Nutzung gebührenpflichtiger Autobahnen einstellen. Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Tarife bei fast allen Autobahnmauten um durchschnittlich 1,5 Prozent und werden damit an die Inflation angepasst. Die Anpassung komme trotz mehrfacher Versuche der Regierung, eine Erhöhung der Mautgebühren zu verhindern, teilte das Verkehrsministerium in Rom mit.

Die stärkste Tariferhöhung betrifft nach Angaben des Ministeriums die Strecke Salerno-Pompeji-Neapel mit einem Anstieg in Höhe von 1,925 Prozent. Auf der Brennerautobahn, die auch von Reisenden aus dem Norden nach Italien befahren wird, ist demnach eine Tarifanpassung von 1,46 Prozent vorgesehen.

Regierung in Rom kritisiert Anpassung scharf

Das Verkehrsministerium unter der Leitung von Vize-Regierungschef Matteo Salvini von der rechtspopulistischen Lega-Partei kritisierte die Tarifanpassungen scharf. Es verwies außerdem auf ein Urteil des italienischen Verfassungsgerichts, das die Bemühungen des Ministeriums und der Regierung in Rom, die Mautgebühren zunächst einzufrieren, zunichtegemacht habe.

Die Preisentscheidungen bei der Autobahnmaut in Italien basieren auf einem komplizierten Berechnungssystem. Preiserhöhungen sind in den Verträgen zwischen Staat und den jeweiligen Betreibergesellschaften eigentlich festgelegt. Als Grund dafür gilt etwa die Inflation. Seit einigen Jahren wurden jedoch mehrere vorgesehene Anpassungen der Mautgebühren aufgeschoben. Auch Salvini setzte sich vehement dafür ein, Anpassungen zu verhindern.

Autobahnbetreiber bekamen Recht

Dies erklärte das Verfassungsgericht im Oktober für verfassungswidrig und gab damit den Autobahnbetreibern recht. Die zuständige Verkehrsbehörde "Autorità di regolazione dei trasporti" (ART) legte dementsprechend nun fest, dass die tarifliche Anpassung an die Inflation durchschnittlich 1,5 Prozent betragen wird.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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