Australien: Eliteschüler wegen Sexualdelikten vor Gericht

Gegen einen 13-Jährigen und zwei 14-Jährige läuft in Sydney ein Verfahren wegen schwerer Sexualdelikte. Bei der ersten Anhörung vor einem Jugendgericht ging es auch um die Folgen des Medienrummels.
dpa |
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Das Scots College ist eine der renommiertesten Privatschulen Australiens.
Das Scots College ist eine der renommiertesten Privatschulen Australiens. © Dean Lewins/AAP/dpa
Sydney

Drei Schüler einer angesehenen Privatschule in Sydney stehen wegen des mutmaßlichen sexuellen Übergriffs auf ein 14-jähriges Mädchen vor Gericht. Die 13 und 14 Jahre alten Jungen sollen das Mädchen nach Angaben der Polizei am 22. Juli in einer Gasse gemeinsam sexuell angegriffen haben. Nun begann das Verfahren vor einem Jugendgericht – und die Richterin sprach von bereits spürbaren Folgen der großen öffentlichen Aufmerksamkeit, wie der australische Sender ABC berichtete.

Die drei Verdächtigen besuchen das private Scots College in Bellevue Hill, einem östlichen Vorort von Sydney. Es handelt sich um eine der ältesten, renommiertesten und teuersten Privatschulen in Australien. Sie waren Medienberichten zufolge am 13. August festgenommen und wegen verschiedener Sexualdelikte angeklagt worden. Anschließend kamen sie gegen Kaution auf freien Fuß - aber unter strengen Auflagen. So müssen sie sich unter anderem an Ausgangssperren und Kontaktverbote halten. 

Wegen ihres Alters darf die Identität der Teenager nicht öffentlich gemacht werden. Das Scots College bestätigte aber der ABC zufolge nach den Festnahmen, dass die drei Jungen Schüler der Institution sind. Die Schule erklärte weiter, sie habe mit der Polizei zusammengearbeitet und werde dies auch weiterhin tun. 

Sorge vor Identifizierung der Verdächtigen

Bei der ersten Anhörung vor dem Children's Court in Sydney sagte Richterin Susan Duncombe, der Fall habe bereits "viel Medienaufmerksamkeit" auf sich gezogen. Es habe deshalb für einige der Angeklagten schon "gewisse Konsequenzen" gegeben, betonte sie, ohne Details zu nennen. Verteidiger äußerten zudem die Sorge, dass die Jungen trotz des gesetzlichen Verbots durch Berichte oder Hinweise in sozialen Medien identifiziert werden könnten.

Die drei Angeklagten bleiben zunächst auf freiem Fuß. Der Fall wurde bis zum 20. Oktober vertagt. Im Falle einer Verurteilung würden für die Jungen wegen ihres Alters besondere Regeln des Jugendstrafrechts gelten. Welche Sanktionen infrage kommen, hängt unter anderem von den konkreten Vorwürfen, dem Alter der Jugendlichen und ihrer jeweiligen Beteiligung ab.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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