Auch mit Brustimplantaten darf man Polizistin werden

Eine junge Frau darf wohl doch mit Brustimplantaten Polizistin werden - Dienstvorschrift schließt dies im Prinzip aus
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Brust-OP nach der Aufnahmeprüfung: Trotz Implantaten darf eine junge Frau jetzt in Baden-Württemberg wohl Polizistin werden (Symbolfoto).
© speldin - Fotolia.com Brust-OP nach der Aufnahmeprüfung: Trotz Implantaten darf eine junge Frau jetzt in Baden-Württemberg wohl Polizistin werden (Symbolfoto).

Stuttgart – Wegen Brustimplantaten sollte eine junge Frau zunächst ihre Ausbildung bei der Polizei in Baden-Württemberg nicht antreten können – doch nun darf sie vermutlich doch Polizistin werden. Sie hatte den Petitionsausschuss des Landtags angerufen, der daraufhin empfahl, ihr Recht zu geben, wie ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums am Dienstag sagte.

Dieser Empfehlung widersprach das Ministerium demnach nicht. Die 20-Jährige wollte laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung im vergangenen Jahr ihre Ausbildung aufnehmen.

Nach bestandener Aufnahmeprüfung hatte sie sich demnach ihre Brüste vergrößern lassen. Daraufhin habe sie ihre Ausbildung nicht mehr beginnen können.

Der Ministeriumssprecher verwies dazu auf eine Dienstvorschrift, die Brustimplantate ausschließe. In dem Fall der jungen Frau habe das Aufnahmeverfahren vor Erlass dieser neuen Vorschrift stattgefunden.

 

 

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