Arbeitsgericht entscheidet : In den Dienst nur mit BH
KÖLN - Kuriose Kleiderordnung einer Sicherheitsfirma am Flughafen beschäftigt Juristen
So ein Fall kommt einem Arbeitsrichter wahrscheinlich nicht an jedem Tag auf den Tisch: Vor dem Landesarbeitsgericht Köln ging es um die Kleiderordnung von Angestellten bei der Flughafen-Kontrolle – und um die Frage, ob weibliche Beschäftigte unbedingt BHs tragen müssen. Jetzt entschied das Gericht zugunsten des Arbeitgebers: Den gehe die Unterwäsche seiner Angestellten sehr wohl etwas an, heißt es im Urteil sinngemäß.
Nach Ansicht des Gerichts (Aktz.: 3 TaBV 15/10) ist diese Regel keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Der Beschluss betraf eine Gesamtbetriebsvereinbarung eines Unternehmens, das an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen vornimmt. In der Vereinbarung waren strenge Regeln über das Aussehen der Beschäftigten festgehalten – unter anderem der Büstenhalter-Zwang. Zu Recht, befanden die Richter. Die Vorschriften dienten dem Schutz der vom Arbeitgeber gestellten Dienstkleidung und einem ordentlichen Erscheinungsbild.
Penibel sortierte das Gericht aus, welche Anweisungen in Ordnung sind – und wo sich das Unternehmen über Gebühr in den Persönlichkeitsbereich seiner Beschäftigten einmischt. Die Anweisung, Fingernägel in maximaler Länge von 0,5 Zentimeter über der Fingerkuppe zu tragen, ist demnach rechtens. Sie verhindere, dass Passagiere verletzt werden. Vorschriften über die Farbe der Fingernägel seien dagegen nicht zulässig. Ebenso darf Mitarbeitern nicht vorgeschrieben werden, bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben zu tragen.
Sollten sich die Sicherheits- Beschäftigten trotzdem über die Maßen gemaßregelt fühlen, bleibt ihnen ein Trost: Andere Firmen kontrollieren ihre Beschäftigten noch weit mehr – zum Beispiel die Schweizer Großbank UBS. Sie hat einen 40-seitigen Dresscode für ihre Mitarbeiter im Schalterdienst verfasst. Die Banker dürfen keine dicken Brieftaschen im Sakko tragen und nicht nach Zwiebeln riechen. Es gibt auch Vorschriften für die Farbe der Unterwäsche (hautfarben), die Damen sollten keine roten Büstenhalter tragen, die Haare bei Herren nicht gefärbt sein. Schuhe mit billigen Plastiksohlen sind ohnehin tabu. Die neue Kleiderordnung wird zurzeit getestet und soll danach für alle 300 Filialen in der Schweiz gelten. Dazu gehören verbindliche Richtlinien wie dunkler Anzug, weißes Hemd oder weiße Bluse, rote Krawatte oder rotes Tuch sowie schwarze Schuhe.
Humorlos sieht auch der Paketdienst United Parcel Service (UPS) das Erscheinungsbild seiner Beschäftigten. Vollbärte sind tabu. „Wir erwarten einen gepflegten Kurzhaarschnitt, eine Rasur, lediglich einen Oberlippenbart und keine Tätowierungen oder Piercings an auffallenden Stellen", sagt ein Sprecher. Einem Heimstettener Paketfahrer, der vomUrlaub auf den Philippinen mit einem Vollbart zurückkam, verbot UPS deswegen kurzerhand den Kundenkontakt – und lenkte erst nach öffentlichem Druck ein.
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