Mann gesteht Todesangriff auf Schüler: "Sinnlos, barbarisch"

Es ist eine unfassbar grausame und brutale Tat – und der durch Messerstiche mitten in einem Supermarkt getötete 16-jährige Schüler war wohl ein reines Zufallsopfer. Fünf Monate nach der Gewalttat in einem Geschäft in Lemgo bei Bielefeld hat der mutmaßlichen Angreifer zu Beginn des Mordprozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Der 33-jährige Deutsche sagte vor dem Landgericht Detmold, er habe am Abend des 20. Oktober zweimal auf den Jugendlichen eingestochen. Seine Tat nannte er "sinnlos und barbarisch". In Richtung der Eltern, die als Nebenkläger anwesend waren, sagte der Angeklagte, es tut ihm sehr leid. "Aber ich kann es nicht mehr rückgängig machen und das ist das Allerschlimmste."
Die Tat laut Anklage und Videos aus Überwachungskameras
Laut Staatsanwaltschaft folgte der Mann dem Schüler nach kurzem Kontakt auf dem Parkplatz ins Geschäft und stach zweimal mit einem Küchenmesser auf den Jugendlichen ein. Heimtückisch und mit Tötungsabsicht habe er seinem Opfer die Klinge in Oberkörper und Kopf gerammt. Die Messerklinge steckte noch in der Schläfe des Schülers, als ihn Helfer erfolglos reanimieren wollten.
Lunge und Herz seien getroffen, die Hauptschlagader durchtrennt worden, hieß es weiter. Der zweite Stich habe unmittelbar zum Tod geführt. Das Tatgeschehen im Supermarkt lässt sich dem Vorsitzenden Richter Karsten Niemeyer zufolge durch eine Überwachungskamera genau nachvollziehen. Die Prozessbeteiligten sahen sich die zentrale Aufnahme am Laptop des Richters an. Die Eltern des Getöteten ersparten sich die Tortur.
Eltern verfolgten die Verhandlung still
Wie es im Inneren der Eltern aussehen mag, war kaum vorstellbar. Beide verfolgten die Verhandlung still, mit gebeugtem Kopf, blickten starr auf die Tischplatte vor ihnen.
Der Anklagte wirkte ruhig, ausdruckslos, antwortete konzentriert auf Fragen des Richters. Verteidiger Jerrit Schöll versicherte, sein Mandant wolle die volle Verantwortung für seine Tat übernehmen.
Was war das Motiv – gab es überhaupt eines?
Der Angeklagte berichtete von langer Drogenabhängigkeit und mehreren stationären Aufenthalten wegen psychischer Erkrankungen. Mit 20 Jahren habe sein Vater ihn raus geworfen, er habe mal ein halbes Jahr auf der Straße gelebt und auch Ladendiebstähle begangen.
Am Tatabend habe er Amphetamine und in kleiner Menge Alkohol konsumiert. Er habe vor der Tat "massive Wut" gespürt und sei in aggressiver Stimmung gewesen. "Ich habe mich getrieben gefühlt." Vor allem habe ihm Cannabis gefehlt, gab der 33-Jährige an. Hätte er Cannabis gehabt, "wäre es wahrscheinlich nicht passiert."
Auf die ausdrückliche Nachfrage des Richters nach dem "Warum" schob der Angeklagte nach: "Es hat sich wahrscheinlich einfach sehr viel angestaut. Es kamen viel Faktoren zusammen." Sein späteres Opfer habe er nicht gekannt, sagte er. Auch dessen zwei Freunde nicht, die ihn am Tatabend begleiteten.
Er habe geglaubt, die Drei hätten sich "über meinen Laufstil lustig gemacht". Daraufhin sei er nach Hause gegangen, habe das Messer geholt, den Dreien aufgelauert und die Tat begangen. Danach habe er auf dem Parkplatz gebrüllt, dass er jemanden getötet habe und auf die Polizei gewartet.
Mehreren Zeugen schilderten das Geschehen
Am ersten Prozesstag sagten mehrere Zeugen aus. Zwei Kassiererinnen berichten von den Abläufen, dass alles sehr schnell gegangen sei. Eine 63-Jährige berichtete, der Jugendliche habe nach den Messerstichen auf dem Boden gelegen und sei nicht mehr ansprechbar gewesen. Sie selbst sei seitdem in psychologischer Behandlung.
Ihre 65-jährige Kollegin schilderte, sie sei "krankgeschrieben wegen der Sache". Eine 27-jährige Arzthelferin, die als Kundin vor Ort war, hatte versucht, den Schüler zu reanimieren. Aber: "Er hatte zwei schwere Verletzungen und lag im Blut."
Wie es nun weitergeht
Die Zeugenaussage der beiden Freunde des Getöteten wurde auf die nächste Verhandlung am 26. März verschoben. Im Saal war auch ein Gutachter anwesend. Laut Gerichtssprecher soll er sich ebenfalls zum kommenden Termin äußern. Es gehe unter anderem um die Fragen, ob der Angeklagte voll oder vermindert schuldfähig sei und – im Falle einer Verurteilung – ob Voraussetzungen für eine anschließende Sicherungsverwahrung vorliegen.
Laut Richter ist der Angeklagte vorbestraft, aber nicht wegen Gewaltdelikten. Der Gerichtssprecher erläuterte, dem 33-Jährigen drohe bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bei einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit könnten es bis zu 15 Jahre werden. Ein Urteil ist spätestens zum dritten Termin am 14. April geplant.
Der Vater des Getöteten sagte der Deutschen Presse-Agentur am Rande der Verhandlung: "Ich möchte auf jeden Fall, dass er eingesperrt wird und so eine Tat nie wieder begehen kann."