Angeblich zu dick: Bewerberin verlangt hohe Entschädigung

  Erfolglose Bewerbung: Weil sie angeblich als zu dick abgelehnt wurde, verlangt eine Frau 30000 Euro Entschädigung. Es ist nicht der einzige Fall, wo Äußerlichkeiten ein Hindernis sein können
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Die Klägerin (42) berät sich im Gericht mit ihrem Anwalt Klaus Michael Alenfelder .
dpa Die Klägerin (42) berät sich im Gericht mit ihrem Anwalt Klaus Michael Alenfelder .

 

Erfolglose Bewerbung: Weil sie angeblich als zu dick abgelehnt wurde, verlangt eine Frau 30.000 Euro Entschädigung. Es ist nicht der einzige Fall, wo Äußerlichkeiten ein Hindernis sein können

DARMSTADT Erst schickte sie eine Bewerbung an die Organisation aus dem Gesundheitsbereich, dann kam’s zum Vorstellungsgespräch, doch schließlich folgte die Absage für den Führungsjob: Eine 42-Jährige ist jetzt vor Gericht gezogen, weil sie angeblich als zu dick abgelehnt wurde. Ihre Forderung: 30.000 Euro Entschädigung, weil die Absage gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoße. Eine gütliche Einigung lehnte sie ab.

„Ich habe richtig geheult“, sagte sie gestern über die Ablehnung, die sie auf ihr Gewicht zurückführt. Nach eigener Aussage wiegt die Frau 83 Kilo bei einer Größe von 1,70 Metern und Kleidergröße 42. „Als ob mir jemand mit der Axt in den Nacken schlägt.“ Das Arbeitsgericht in Darmstadt teilte die Einschätzung der Frau nicht. Es urteilte, dass im diesem Fall nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen worden sei.

Immer wieder müssen Gerichte entscheiden, ob eine Job-Absage etwas mit Äußerlichkeiten zu tun hat. Erst Anfang des Monats entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt, dass die Bundespolizei eine Bewerberin wegen eines Tattoos auf dem Unterarm ablehnen darf. Betont wurde allerdings, dass der Fall je nach Größe und Symbolik der Tätowierung unterschiedlich liegen kann. Ein generelles Verbot sei nicht zu rechtfertigen.

Nicht um Körperkunst, sondern um Körpergröße dreht sich ein anderes viel diskutiertes Thema: So schrieb die bayerische Polizei über Jahre vor, dass Polizisten mindesten 1,65 Meter groß sein mussten. Erst der Protest mehrerer Bewerberinnen, die einige Zentimeter kleiner waren, brachte die Änderung: Heute sind Ausnahmeregelungen möglich. In Baden-Württemberg reichen dagegen bereits 1,60 Meter.

Nach Erfahrung des Heidelberger Arbeitsrechtlers Michael Eckert gibt es viele Job-Absagen, die moralisch fragwürdig – jedoch rechtlich häufig zulässig sind. Chancen hätten Kläger vor allem, wenn das Aussehen Ausdruck einer Behinderung ist. Darunter kann etwa auch eine missgestaltete Nase fallen – wenn diese vom potenziellen Arbeitgeber thematisiert wird.

Für die Frau, die gestern vor Gericht zog, ist der Fall jedenfalls nicht gegessen: Ihr Anwalt will vor das Landesarbeitsgericht in Frankfurt ziehen.

 

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